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Wohn-/Geschäftshaus in Westend-Nord

Fürstenbergerstraße 223, 60323 Westend-Nord, Hessen

Versteigerung in 25 Tagen

Verkehrswert

4.740.000 €

Termin

19. Oktober 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

4.740.000

Wertgrenzen
50 %70 %
2.370.0003.318.000

Mindestgebot: Unter 2.370.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 3.318.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

19. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Frankfurt am Main, Heiligkreuzgasse 34, 60313 Frankfurt am Main, Raum: Saal/Gebäude 202 A

Aktenzeichen

0843 K 0008/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 12. Oktober 2026

  • 474.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 19. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Frankfurt am Main in Hessen
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %199.080 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %16.590 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %9.954 €
Summe Nebenkosten225.624 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

3.543.624 €

3.318.000 € Kaufpreis + 225.624 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung474.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 168.223 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohn-/Geschäftshaus

Ort

60323 Westend-Nord

Amtliche Objektbeschreibung

(Laut Gutachten: 4 x Wohnungseigentum, 1 x Teileigentum (Gewerbeeinheit Praxis) 1 x Teileigentum (KFZ-Stellplatz); Wohn / Nutzfläche der Wohnung Nr. 1 (Grundbuchblatt 4041-ca. 113 m² (WF) + ca. 19 m² (MF) Sondereigentum, Wohnung Nr. 2 ca. 112m²(WF) (laut Aufteilungsplänen), Wohnung Nr. 3 ca. 113m² (WF) Wohnung Nr. 4 ca. 111m²(WF) Gewerbeeinheit Nr. 5 ca. 114 m² (NF); Baujahr: Neurenaissance von 1899 (Laut der Internet-Auskunft der Denkmalbehörde ist das Bewertungsgrundstück als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen)

Das Gutachten kann montags-freitags von 08:00-12:00 Uhr auf der Service-Einheit, Gebäude A Zimmer 232 eingesehen werden. Es ist zur Veröffentlichung zu groß und kann nicht verkleinert werden.

Gläubigerin:

Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG

Tel.: 06431/2906-686, Az.: DLZA/S/19937300/fl

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung:

Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen,

IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX,

1 Woche vor Termin unter Angabe des Kassenzeichens: 143148302016.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.