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Unbebautes Grundstück am Vogelberg

Buschhauser Weg, 58511 Lüdenscheid, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 39 Tagen

Verkehrswert

1.200.000 €

Termin

2. November 2026

11:30 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

1.200.000

Wertgrenzen
50 %70 %
600.000840.000

Mindestgebot: Unter 600.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 840.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

2. November 2026 · 11:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Lüdenscheid, Hauptgebäude, Dukatenweg 6, 58507 Lüdenscheid, Etage EG, Sitzungssaal E29

Aktenzeichen

0022 K 0007/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 26. Oktober 2026

  • 120.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 2. November 2026

  • 11:30 Uhr
  • Amtsgericht Lüdenscheid in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %54.600 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %4.200 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %2.520 €
Summe Nebenkosten61.320 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

901.320 €

840.000 € Kaufpreis + 61.320 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung120.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 42.588 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

unbebautes Grundstück

Grundstücksfläche

5.703 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

58511 Lüdenscheid

Objektbeschreibung

Unbebautes Wiesengrundstück in Rohbauland-Qualität am Vogelberg nordöstlich von Lüdenscheid, etwa 3 km vom Stadtzentrum entfernt. Das Grundstück mit einer Fläche von 5.703 m² ist als Allgemeines Wohngebiet im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ausgewiesen und soll in zehn Einzelgrundstücke mit durchschnittlich etwa 570 m² aufgeteilt werden.

Die Erschließungsanlage ist noch nicht hergestellt, Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Abwasser stehen jedoch in der Gemeindestraße zur Verfügung. Das Grundstück ist direkt an die öffentliche Straße Buschhauser Weg angebunden. Infrastruktureinrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule und Kindergarten sind fußläufig erreichbar, die Autobahn A 45 ist etwa 1,5 km entfernt.

Nachteilig wirken sich Geräuschimmissionen von der Autobahn A 45 aus, weshalb der Bebauungsplan schallgedämmte Lüftungsfenster für nach Norden oder Osten ausgerichtete Schlafräume vorschreibt. Vorteilhaft sind die günstige Topographie mit nur geringer Neigung in westliche Richtung und die naturnahe Ortsrandlage.

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  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
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Amtliche Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Wiesengrundstück am Vogelberg (Lüdenscheid) in einer Größe von ca. 5.703 m². Im Flächennutzungsplan der Stadt Lüdenscheid ist das Bewertungsgrundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Ansprechpartner:

F. O. S. Objektservice KG - Herr Thomas Figge - 0172 3159285

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.