Alte Dorfstraße 25, 02708 Niedercunnersdorf, Sachsen
Verkehrswert
4.800 €
Termin
16. November 2026
10:00 Uhr
4.800€
Mindestgebot: Unter 2.400 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 3.360 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
16. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal 119, Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz
Aktenzeichen
0003 K 0010/2025
Nächste Schritte
Montag, 9. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Montag, 16. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
3.189 €
3.000 € Kaufpreis + 189 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
unbebautes Grundstück
Ort
02708 Niedercunnersdorf
unbebaute Grundstücksfläche im Ortskern, klassische Baulücke
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.