Zur Karte

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Teichstraße 18, 02739 Eibau, Sachsen

Versteigerung in 27 Tagen

Verkehrswert

125.000 €

Termin

21. Oktober 2026

09:15 Uhr

Verkehrswert

125.000

Wertgrenzen
50 %70 %
62.50087.500

Mindestgebot: Unter 62.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 87.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

21. Oktober 2026 · 09:15 Uhr

Versteigerungsort

Saal 119, Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz

Aktenzeichen

0001 K 0084/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 14. Oktober 2026

  • 12.500 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 21. Oktober 2026

  • 09:15 Uhr
  • Amtsgericht Görlitz in Sachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,5 %4.840 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %440 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %264 €
Summe Nebenkosten5.544 €(6,3 %)

Gesamtinvestition

93.544 €

88.000 € Kaufpreis + 5.544 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung12.500 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.462 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Wohnfläche

235 m²

Preis je m²

532 €

Grundstücksfläche

1.900 m²

Baujahr

ca. 1750

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

02739 Eibau

Objektbeschreibung

Denkmalgeschütztes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Kottmar OT Eibau, errichtet im 18. Jahrhundert als ortstypisches Umgebindehaus. Auf dem 1.900 m² großen Grundstück befinden sich zudem eine teilunterkellerte Doppelgarage sowie zwei einfache Abstellschuppen.

Die Hauptwohnung verfügt über rund 149 m² Wohnfläche und einen durchschnittlichen Ausbaustandard aus der Zeit Mitte der 1990er Jahre, im Obergeschoss wurde mit dem Einbau eines zusätzlichen Sanitärraumes begonnen, der zum Besichtigungstermin noch nicht fertiggestellt war. Die rund 86 m² große Einliegerwohnung steht derzeit leer und verfügt über kein eigenes Badezimmer.

Der Zustand der Einliegerwohnung ist überaltert und sanierungsbedürftig, während die Hauptwohnung normale Verschleißerscheinungen aufweist. Für Käufer bietet insbesondere die Einliegerwohnung Modernisierungspotenzial, wobei baujahr- und konstruktionsbedingte Einschränkungen wie geringe Raumhöhen und mangelnder Schallschutz zu berücksichtigen sind.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 4 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 31 weitere Fotos zum Objekt
Kostenlos freischaltenDanach Pro 7 Tage gratis testen.

Amtliche Objektbeschreibung

denkmalgeschütztes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Umgebindehaus), im 18.Jahrhundert (um 1750) erbaut; Wohnfläche ca 149 qm, Einliegerwohnung ca 86 qm

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 4 Befunde

  • Innenausbau (2)
  • Sanitär
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.