Hombergen 11, 41334 Hinsbeck, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
235.000 €
Termin
1. Oktober 2026
10:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
235.000€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Mindestgebot: Unter 117.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 164.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
1. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Nettetal, Hauptgebäude, Steegerstraße 61, 41334 Nettetal, Etage 1, Sitzungssaal 18
Aktenzeichen
0010 K 0012/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 24. September 2026
Donnerstag, 1. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
177.045 €
165.000 € Kaufpreis + 12.045 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.366 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus
Wohnfläche
89 m²
Preis je m²
2.640 €
Grundstücksfläche
19.684 m²
Baujahr
ca. 1975
Nutzungsstatus
Vermietet
Ort
41334 Hinsbeck
Freistehendes Einfamilienhaus im Außenbereich von Nettetal, nordwestlich des Ortsteils Hinsbeck, auf einem 19.684 m² großen Grundstück mit erheblichen Waldflächen gelegen. Das ursprünglich um 1868/1888 errichtete und zwischen 1973 und 1975 revitalisierte Haus ist 1,5-geschossig, teilweise unterkellert und weist eine Wohnfläche von etwa 89 m² auf. Das Objekt ist seit 23 Jahren an dieselben Mieter vermietet, ein sofortiger Besitzübergang nach Zuschlag ist möglich.
Die Raumaufteilung umfasst im Kellergeschoss drei Räume, im Erdgeschoss Diele, WC, Küche und Wohnzimmer mit Terrasse, sowie im Dachgeschoss Diele, Bad, Schlafzimmer mit Balkon und Gästezimmer. Die Immobilie ist in massiver Bauweise mit Ziegelstein-Umfassungswänden und rotbrauner Klinker-Verblendung ausgeführt, verfügt über Holzrahmenfenster mit Isolierverglasung aus überwiegend 1983 und eine Luft-Wärme-Pumpe aus 2008.
Der Zustand ist schlecht: seit Jahrzehnten wurden nur notwendigste Maßnahmen durchgeführt, es bestehen zahlreiche Mängel wie Feuchtigkeit im Keller, Putzabplatzungen, Mauerrisse mit Schimmelbefall, morsches Holz, marodes Balkongeländer, schiefe Böden und erneuerungsbedürftige Sanitäranlagen. Der erforderliche Sanierungsaufwand liegt bei etwa 182.500 Euro. Die Waldflächen von insgesamt 18.735 m² sind separat bewertet worden.
Klaava Pro
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes teilunterkellertes Einfamilienhaus ca. aus dem Jahr 1868/1888 mit 89 qm Wohnfläche in einem schlechten Zustand. Die Aufteilung entspricht teilweise nicht der Baugenehmigung.
Es ist ein Carport und eine Abstellfläche für PKW oder ähnliches vorhanden.
Es liegt ein nicht unerheblicher Baumbewuchs vor.
Es besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.
Das Versteigerungsobjekt liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Grundstück weist hohe Höhenunterschiede auf.
Die Luftwärmepumpe stammt aus dem Jahr 2008.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauweise
Massivbau aus Ziegelstein mit Klinkerverblendung, teilweise unterkellert. Satteldach mit dunklen Tonziegeln. Holzrahmenfenster, doppelt verglast.
Befunde des Gutachters · 17 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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