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Landwirtschaftliche Fläche in Erftstadt

50374 Erftstadt, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 117 Tagen

Verkehrswert

120.000 €

Termin

19. Januar 2027

10:00 Uhr

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

120.000

Wertgrenzen
50 %70 %
60.00084.000

Mindestgebot: Unter 60.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 84.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

19. Januar 2027 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Brühl, Hauptgebäude, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl, Etage E, Sitzungssaal 8

Aktenzeichen

0141 K 0046/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 12. Januar 2027

  • 12.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Dienstag, 19. Januar 2027

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Brühl in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. März 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %5.460 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %420 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %252 €
Summe Nebenkosten6.132 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

90.132 €

84.000 € Kaufpreis + 6.132 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung12.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.259 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ackerland

Grundstücksfläche

10.027 m²

Ort

50374 Lechenich

Objektbeschreibung

Unbebautes Ackergrundstück im Außenbereich von Erftstadt-Herrig, ca. 20 km südwestlich von Köln. Das Grundstück hat einen viereckigen Zuschnitt mit durchschnittlich 36 m Breite und 280 m Tiefe und ist weitgehend eben. Es ist über den asphaltierten Weg Am Marienkreuz sowie einen nördlich angrenzenden Feldweg zugänglich.

Die Lage ist als durchschnittlich zu bewerten. Erftstadt hat ca. 52.500 Einwohner, der Stadtteil Herrig ca. 600 Einwohner. Die nächste Bushaltestelle liegt ca. 450 m entfernt, die Anschlussstelle Erftstadt zur Bundesautobahn 1 ca. 4 km entfernt. Einkaufsmöglichkeiten sind in ausreichendem Umfang vorhanden.

Das Grundstück wird nicht zu Wohnzwecken genutzt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen, eine Bauerwartung besteht nicht. Die Bodenschätzung zeigt Ackerland mit Lehmböden unterschiedlicher Zustandsstufen und Ackerzahlen zwischen 68 und 94.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 1 weitere Angabe in den Eckdaten
  • 2 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

1 Ackergrundstück in der Größe von 10.027 qm, viereckiger Zuschnitt, durchschnittlich ca. 36 m breit und ca. 280 m tief; im Süden grenzt es an einen asphaltierten Weg, im Norden an einen Feldweg;

.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.