Karl-Arnold-Straße 4, 50374 Lechenich, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
435.000 €
Termin
13. November 2026
09:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
435.000€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Mindestgebot: Unter 217.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 304.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
13. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Brühl, Hauptgebäude, Balthasar-Neumann-Platz 3, 50321 Brühl, Etage E, Sitzungssaal 8
Aktenzeichen
0141 K 0015/2025
Nächste Schritte
Freitag, 6. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 13. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
327.265 €
305.000 € Kaufpreis + 22.265 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 15.464 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Doppelhaushälfte
Wohnfläche
200 m²
Preis je m²
2.175 €
Grundstücksfläche
583 m²
Baujahr
1972
Zimmer
4
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
50374 Lechenich
Diese Doppelhaushälfte in Erftstadt-Lechenich liegt an der Karl-Arnold-Straße, rund 300 Meter von der Altstadt und dem Marktplatz entfernt, in verkehrsmäßig günstiger, mittlerer Wohnlage. Das voll unterkellerte Gebäude aus dem Jahr 1972 verfügt über zwei Vollgeschosse mit einem erdgeschossigen Anbau aus dem Jahr 1991 sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss, wobei die Wohnung im Erdgeschoss rund 109 m² und die Wohnung im Obergeschoss rund 91 m² umfasst. Ergänzend gehört eine PKW-Garage im angrenzenden Garagenhof zum Objekt. Das Haus wird derzeit von den Schuldnern eigengenutzt, wobei die Wohnung im Erdgeschoss durch den Schuldner und die Wohnung im Obergeschoss durch die Schuldnerin bewohnt wird.
Das Objekt weist einen erheblichen Modernisierungs- und Instandhaltungsrückstau auf: Schimmelpilzbefall, feuchte Wände im Treppenhaus mit Ausblühungen und Verdacht auf schadhafte Wasserleitungen, veraltete Elektrik, teils defekte Fenster sowie eine seit rund zwei Jahren wegen fehlendem Heizöl nicht funktionstüchtige Ölzentralheizung wurden festgestellt. Die Wohnung im Erdgeschoss ist im derzeitigen Zustand ohne Investitionen nicht bewohnbar, was für Käufer mit Sanierungsbereitschaft erhebliches Aufwertungspotenzial bei entsprechend kalkuliertem Investitionsbedarf bietet.
Klaava Pro
Zweifamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte) mit einem erdgeschossigen Anbau und einer PKW - Garage im angrenzenden Garagenhof Karl - Arnold - Straße 4
50374 Erftstadt (Lechenich)
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauweise
Fassade überwiegend als Klinkerfassade, am Anbau und rückseitig als Putzfassade. Holzfenster mit Isolierverglasung, teils PVC-Fenster im Kellergeschoss.
Befunde des Gutachters · 12 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.