Grundfeld, 86989 Steingaden, Bayern
Verkehrswert
37.300 €
Termin
3. November 2026
09:30 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
37.300€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Mindestgebot: Unter 18.650 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 26.110 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
3. November 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim i.OB
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0002 K 0016/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 27. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 3. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
27.118 €
26.000 € Kaufpreis + 1.118 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.318 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Grundstücksfläche
8.345 m²
Ort
86989 Steingaden
Zwei Flurstücke im Außenbereich der Gemarkung Urspring, westlich des Hauptortes Steingaden gelegen. Das größere Flurstück Nr. 208 mit 8.286 m² ist eine minderwertige Landwirtschaftsfläche mit starker Hanglage (von etwa 760 bis 800 Meter Höhe), praktisch nur als Rinderweide nutzbar, wobei vor kurzem gepflanzte Bäume vorhanden sind. Das kleinere Flurstück Nr. 208/1 mit 59 m² dient als (derzeit nicht ausgeführte) Zufahrt zum Hauptflurstück.
Die Gemeinde Steingaden liegt im südlichen Pfaffenwinkel des Landkreises Weilheim-Schongau an der Grenze zwischen Oberbayern und dem Allgäu. Die Flurstücke sind nach dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan vom 25.01.1988 im Außenbereich in rein landwirtschaftlicher Flur als Grünland ausgewiesen, ohne jegliche Hoffnung auf eine höherwertige außerlandwirtschaftliche Nutzung.
Die Bodenschätzung weist folgende Daten aus: Lehmboden mit mittlerer Ertragsfähigkeit, Klimastufe b, Grünlandzahl 25. Der Sachverständige hat die Grundstücke am 06. Mai 2025 besichtigt und stellt keinen Altlastenverdacht fest.
Klaava Pro
lfd.Nr. 1:
Gemarkung Urspring, Flurstück 208, Außenbereich Landwirtschaft, Grundfeld, 8.286 m²;
lfd. Nr. 2:
Zufahrt zu Flurstück 208, Gemarkung Urspring, Flurstück 208/1, Verkehrsfläche, Nähe Auf der Egg, 59 m²;
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Befunde des Gutachters · 2 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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