Maronensperlingweg 84, 13129 Berlin
Verkehrswert
30.000 €
Termin
22. Oktober 2026
10:30 Uhr
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
30.000€
Mindestgebot: Unter 15.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 21.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
22. Oktober 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Pankow/Weißensee, Parkstr. 71, 13086 Berlin
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0038 K 0016/2025
Nächste Schritte
Donnerstag, 15. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 22. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
22.428 €
21.000 € Kaufpreis + 1.428 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.065 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Erholungsgrundstück
Wohnfläche
40 m²
Preis je m²
750 €
Grundstücksfläche
361 m²
Baujahr
1985
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
13129 Berlin
Erholungsgrundstück mit ursprünglich als Gartenlaube Typenprojekt GL 24 (1985) genehmigtem Gebäude in der landeseigenen Kleingartenanlage Blankenburg II in Berlin-Blankenburg (Bezirk Pankow). Das Gebäude wurde ab Mitte der 1990er Jahre ungenehmigt zu einer Wohnlaube erweitert und um vier Meter verlängert, mit Dachausbau und Wintergarten-Eingangsvorbau. Auf dem 361 m² großen Grundstück stehen zudem eine massiv gebaute Garage aus den 1960er Jahren und ein Stahlglasgewächshaus aus den 1950er Jahren, beide ohne auffindbare Baugenehmigungen in der Bauakte.
Das Objekt wurde zuletzt eigengenutzt und steht seit dem Tod des Eigentümers leer mit noch vorhandener Möblierung sowie Lagergut und Sperrmüll in Garage und Gewächshaus. Die anrechenbare Wohnfläche beträgt ca. 40 m² im Erdgeschoss; der wohnraumgleich ausgebaute Dachraum mit nur 1,80 m lichter Höhe unter dem First wird nicht mitgerechnet. Die Erschließung erfolgt über unbefestigte Privatwege (Buckelpiste) innerhalb der Kleingartenanlage.
Kritisch: Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und unterliegt als Eigentümergarten dem Bundeskleingartengesetz. Ein Bestandsschutz für die ungenehmigten Erweiterungen und die Dauerwohnnutzung besteht nicht. Ein zukünftiger Eigentümer trägt das Risiko einer möglichen Abrissverfügung. Der Sachverständige geht von einer maximalen Restnutzungsdauer von 10 Jahren bis zur endgültigen Klärung durch Ausschöpfung aller Rechtsinstanzen aus.
Klaava Pro
Nach dem vorliegenden Verkehrswertgutachten (Bewertungsstichtag 15.12.2025) handelt es sich um einen innerhalb einer Kleingartenanlage belegenen Eigentümergarten. Das Grundstück ist mit einer ungenehmigt zu einem Wohngebäude erweiterten ehemaligen Gartenlaube sowie einer Garage und einem Gewächshaus bebaut. Die Gebäude stehen seit dem Tod des bisherigen Eigentümers leer, sind aber zum Zeitpunkt der Bewertung noch voll möbliert bzw. weisen komplette Werkstattaustattung aus. Ein neuer Eigentümer genießt keinen Bestandsschutz hinsichtlich der bisherigen Wohnnutzung und trägt das Risiko einer möglichen Abriss- bzw. Rückbauverfügung.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauzustand
Schlecht
Das Gebäude weist erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Bauweise
Fertigteil-Laube mit Holzrahmenwänden, nicht unterkellert. Erweiterung um Wintergarten-Vorbau.
Befunde des Gutachters · 5 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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