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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Vogelsang

Goldhähnchenweg 15, 50829 Vogelsang, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 34 Tagen

Verkehrswert

250.000 €

Termin

28. Oktober 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

250.000

Wertgrenzen
50 %70 %
125.000175.000

Mindestgebot: Unter 125.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 175.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

28. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Köln, Nebenstelle, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Etage E, Sitzungssaal 37 Reichenspergerpl.

Aktenzeichen

0093 K 0083/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 21. Oktober 2026

  • 25.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 28. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Köln in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %11.375 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %875 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %525 €
Summe Nebenkosten12.775 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

187.775 €

175.000 € Kaufpreis + 12.775 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung25.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.873 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

50829 Vogelsang

Amtliche Objektbeschreibung

Eigentumswohnung in einem Dreifamilienhaus in 50829 Köln (Vogelsang), Goldhähnchenweg 15, mit Garage im Hof.

3-Zimmer-Wohnung (zum Zeitpunkt der Begutachtung leerstehend) im Dachgeschoss bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Küche, Flur, Badezimmer, Loggia, verbunden mit dem Sondernutzungsrecht am gesamten Spitzboden. Es besteht starker Renovierungsbedarf. Die Wohnfläche beträgt ca. 84 m².

Das Baujahr des Wohnhauses ist unbekannt. Es wurde ca. 1966 erweitert und aufgestockt. Instandhaltungsmaßnahmen sind teilweise erforderlich. Die Garage wurde ca. 1967 errichtet. Die Aufteilung der Wohnung wurde so verändert, dass ein Teil des Gemeinschaftseigentums (Treppenhausflur) innerhalb der Wohnung liegt. Auf die diesbezüglichen Ausführungen und die weiteren Angaben zu Abweichungen vom Aufteilungsplan im Sachverständigengutachten wird verwiesen.

Eine Weitergabe der Kontaktdaten der Gläubiger kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen.

Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts

oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine

können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/25)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.