Lerchenstraße 5, 28790 Schwanewede, Niedersachsen
Verkehrswert
152.000 €
Termin
4. November 2026
13:00 Uhr
152.000€
Mindestgebot: Unter 76.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 106.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
4. November 2026 · 13:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, Rübhofstr. 2, 27711 Osterholz-Scharmbeck, Raum: Saal Amtslinde
Aktenzeichen
0015 K 0017/2025
Nächste Schritte
Mittwoch, 28. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 4. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
112.148 €
106.000 € Kaufpreis + 6.148 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.374 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Wohnfläche
156 m²
Preis je m²
974 €
Grundstücksfläche
653 m²
Baujahr
1968
Nutzungsstatus
Vermietet
Ort
28790 Schwanewede
Freistehendes Zweifamilienhaus, Baujahr 1968, in Schwanewede im Ortsteil Neuenkirchen, eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und vollem Keller. Das Grundstück umfasst 653 Quadratmeter in ruhiger, aufgelockerter Wohnbebauung.
Im Erdgeschoss befindet sich eine Wohnung mit rund 87 Quadratmetern, bestehend aus Wohn-Esszimmer, Schlafzimmer, Gästezimmer, Küche, Bad und WC. Das Dachgeschoss beherbergt eine zweite Wohneinheit von geschätzt rund 69 Quadratmetern, die laut Gutachten baurechtlich nicht genehmigt ist. Das Erdgeschoss ist eigengenutzt, die Wohnung im Dachgeschoss scheint vermietet.
Eine Innenbesichtigung war nicht möglich, weshalb der Gutachter einen Sicherheitsabschlag vorgenommen hat. Zusätzlich besteht Handlungsbedarf durch einen bauordnungswidrigen Stellplatzanbau und die fehlende Genehmigung der zweiten Wohneinheit.
Klaava Pro
Freistehendes Haus, vollunterkellert, Bj. 1968; 2009 Genehmigung des Wintergartenbaus, EG (ca. 87 qm Wohnfl. mit WZ, SZ, Gästezi, Kü, Bad, WC, Diele), 2. Wohneinheit im DG baurechtlich nicht genehmigt (Wohnfl. geschätzt ca. 69 qm, Abschlag bei der Verkehrswertberechnung 3.000 €), ggf. Rückbau Carport/ Unterstellplatz mangels Genehmigung (bauordnungswidrig) (Abschlag bei der Verkehrswertberechnung 1.000 €), Wohnhausanbau – Nutzung unbekannt Eine Innenbesichtigung durch den Sachverständigen wurde nicht zugelassen. Dafür hat der Sachverständige bei der Ermittlung des Verkehrswerts einen Abschlag von 17.000 € vorgenommen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauweise
Satteldach mit Holzdachstuhl und Betondachsteinen.
Befunde des Gutachters · 3 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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