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Schlepper Warmond in Holthusen

Alber-Wehner-Promenade 31, 26826 Holthusen, Niedersachsen

Versteigerung in 77 Tagen

Termin

10. Dezember 2026

10:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

10. Dezember 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer Saal 101

Aktenzeichen

0135 K 0008/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 3. Dezember 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 10. Dezember 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Leer in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Schlepper Warmond

Ort

26826 Holthusen

Amtliche Objektbeschreibung

Schlepper aus Stahl

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.