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Sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus

Promenade 8, 27318 Hoya, Niedersachsen

Versteigerung in 29 Tagen

Verkehrswert

61.200 €

Termin

23. Oktober 2026

10:15 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

61.200

Wertgrenzen
50 %70 %
30.60042.840

Mindestgebot: Unter 30.600 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 42.840 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

23. Oktober 2026 · 10:15 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Nienburg, Berliner Ring 98, 31582 Nienburg/Weser, Saal 1

Aktenzeichen

0005 K 0006/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 16. Oktober 2026

  • 6.120 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 23. Oktober 2026

  • 10:15 Uhr
  • Amtsgericht Nienburg in Niedersachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %2.150 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %215 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %129 €
Summe Nebenkosten2.494 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

45.494 €

43.000 € Kaufpreis + 2.494 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung6.120 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.180 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus

Wohnfläche

180 m²

Preis je m²

340 €

Grundstücksfläche

769 m²

Baujahr

ca. 1900

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

27318 Hoya

Objektbeschreibung

Zweifamilienhaus mit Schuppen in Hoya an der Weserpromenade, Baujahr um 1900, zweigeschossig und unterkellert auf einem 769 m² großen Grundstück mit Flurstücken 762, 763 und 764. Die Zufahrt zum Grundstück ist beengt, der Zugang zum Seiteneingang erfolgt nur über ein fremdes Grundstück, das durch eine Grunddienstbarkeit gesichert ist.

Das Gebäude umfasst zwei Wohnungen, wobei nur die obere Wohnung im OG sowie Spitzboden und Keller besichtigt werden konnten, die Wohnung im EG blieb unzugänglich. Das Objekt war zum Besichtigungszeitpunkt möbliert, aber nicht mehr bewohnt und ist aktuell nicht vermietet.

Der bauliche Zustand ist sehr schlecht und nahezu abbruchreif, mit erheblichem Schädlingsbefall im Dachstuhl, Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung im Dachgeschoss sowie mangelnder Wärmedämmung. Die Wertermittlung unterstellt daher eine umfassende Kernsanierung, was erhebliches Potenzial für Käufer mit entsprechender Sanierungsbereitschaft bietet.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 6 Befunde aus dem Gutachten, 3 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Ertragswert, Liegenschaftszins
  • 2 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • Zeitstrahl der Modernisierungen mit Jahresangaben
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • Weitere Eckdaten: Restnutzungsdauer und 2 mehr
  • 1 weiteres Foto zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundstück, bebaut mit Zweifamilienhaus (Bj, ca. 1900, Wohnfläche rund 180m², baulicher Zustand sehr schlecht) und Schuppen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 6 Befunde

  • Dach (2)
  • Keller
  • Fassade
  • Elektro
  • Außenanlagen

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.