Köthener Straße 5, 06369 Arensdorf, Sachsen-Anhalt
Termin
12. November 2026
10:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
12. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, 06366 Köthen (Anhalt) , Saale 3 (Erdgeschoss)
Aktenzeichen
0003 K 0003/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 5. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 12. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Einfamilienhaus
Wohnfläche
95 m²
Grundstücksfläche
927 m²
Baujahr
1961
Zimmer
5
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
06369 Arensdorf
Einfamilienhausgrundstück mit Doppelhaushälfte in der Köthener Straße 5 in 06369 Köthen (Anhalt), Ortsteil Arensdorf, innerörtlich unweit des östlichen Ortsrandes gelegen. Das Grundstück gliedert sich in drei Flurstücke mit zusammen rund 927 m², die eine wirtschaftliche Einheit bilden, die Wohnlage wird als einfach und dörflich eingeschätzt, der öffentliche Nahverkehr ist fußläufig erreichbar.
Das Hauptgebäude wurde vermutlich um 1961 in Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise als einseitig angebaute Doppelhaushälfte errichtet und verfügt über Kellergeschoss, Erdgeschoss und ein voll ausgebautes Dachgeschoss mit Spitzboden. Die rund 95 m² Wohnfläche verteilen sich auf 5 Zimmer, Küche, Wannenbad mit Dusche und WC, Toilette, Windfang, Diele und zwei Flure. Das Objekt steht seit Sommer 2023 vollständig leer, eine Nutzung ist damit ohne weitere Vermietung oder Eigennutzung durch Dritte möglich.
Umfangreiche Ausbaugewerke stammen noch aus dem Baujahr beziehungsweise den 1990er-Jahren und sind alters- und nutzungsbedingt verbraucht sowie nicht mehr zeitgemäß, das Gebäude ist damit insgesamt allenfalls teilsaniert und augenscheinlich nur noch eingeschränkt instandgehalten. Auf dem Grundstück befinden sich zudem mehrere Nebengebäude wie Carport, ehemaliger Stall, Kleintierstall, Schuppen und Bungalow, die überwiegend nur noch eingeschränkt nutzbar sind.
Klaava Pro
Arensdorf Blatt 303:
lfd Nr. 1, Gemarkung Arensdorf, Flur 1, Flurstück 168/6, Gebäude- und Freifläche, Köthener Straße 4, Größe: 828 m²
lfd. Nr. 2 Gemarkung Arensdorf, Flur 1, Flurstück 83/3. Wohnbaufläche, Köthener Straße (Arensdorf), Größe 12 m²
Arensdorf Blatt 571:
lfd. Nr. 1, Gemarkung Arensdorf, Flur 1, Furstück 168/21, Wohnbaufläche, Köthener Straße OT Arensdorf, Größe: 87 m²
Die Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit.
Detaillierte Objektbeschreibung (alle drei Grundstücke):
Massiv errichtetete Einfamilien-Doppelhaushälfte mit Keller, Erdgeschoss und voll ausgebautem Dachgeschoss mit Spitzboden, Baujahr vermutlich um 1961, Instandgesetzt und modernisiert vermutlich um 1995, Erneuerung Dachhaut um 2012, Umrüstung der Heizung auf Wärmepumpe um 2022 (insgesamt allenfalls teilsaniert), augenscheinlich nur noch eingeschränkt instandgehalten, Wohnfläche ca. 95 qm (5 Zimmer, Küche, Bad, Toilette, Windfang, Diele, 2 Flure)
Carport, einseitig angebaut errichtet, Baujahr ca. 1995 und diverse Nebengebäude
Das Gesamtgrundstück und seine Bebauung sind seit Sommer 2023 vollständig ungenutzt bzw. leerstehend. Das Hauptgebäude ist alters- bzw. nutzungsbedingt verbraucht und nicht mehr zeitgemäß. Die Nebengebäude sind insgesamt aufgrund des Zustandes nur noch eingeschränkt nutzbar.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Befunde des Gutachters · 3 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.