Dorfstraße 2, 06369 Reupzig, Sachsen-Anhalt
Verkehrswert
65.000 €
Termin
19. November 2026
10:00 Uhr
65.000€
Mindestgebot: Unter 32.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 45.500 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
19. November 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, 06366 Köthen (Anhalt), Saal 3, Erdgeschoss
Aktenzeichen
0003 K 0014/2024
Nächste Schritte
Donnerstag, 12. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Donnerstag, 19. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
48.668 €
46.000 € Kaufpreis + 2.668 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 2.332 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
3.781 m²
Ort
06369 Reupzig
Klaava Pro
lfd. Nr. 1, Gemarkung Reupzig, Flur 1, Flurstück 16, Wohnbaufläche, Grünanlage, Dorfstraße (Reupzig) 2, Größe: 3781 m²
Einfamilienhaus (Bj. ca. 1950, eine Wohneinheit) mit ausgebautem Seitenflügel (Bj. ca. 1990, zwei Wohneinheiten) in Massivbauweise, zweigeschossig, nicht unterkellert, ÖlZentralheizung, leerstehend, umfassender Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.