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Ackerlandfläche im Windenergie-Sondergebiet

ohne Postanschrift, 01665 Klipphausen, Sachsen

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

42.800 €

Termin

6. Oktober 2026

10:30 Uhr

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

42.800

Wertgrenzen
50 %70 %
21.40029.960

Mindestgebot: Unter 21.400 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 29.960 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

6. Oktober 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Saal C 301, Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

Aktenzeichen

0525 K 0092/2023

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 29. September 2026

  • 4.280 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerungin 12 Tagen

Dienstag, 6. Oktober 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Dresden in Sachsen
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,5 %1.650 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %150 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %90 €
Summe Nebenkosten1.890 €(6,3 %)

Gesamtinvestition

31.890 €

30.000 € Kaufpreis + 1.890 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung4.280 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.521 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Landwirtschaftsfläche/Sondergebiet für Windenergie

Grundstücksfläche

8.075 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

01665 Klipphausen

Objektbeschreibung

Ackerlandfläche in der Gemeinde Klipphausen, Gemarkung Lampersdorf, südwestlich der Ortslage Seeligstadt zwischen Windpark und Baeyerhöhe. Das Grundstück in fast rechteckiger Form (mittlere Breite ca. 50 m, Tiefe ca. 150 m) liegt in leichter Hanglage und ist Teil eines zusammenhängenden Feldblocks, bewirtschaftet über den Alten Viehweg.

Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe als Sondergebiet für Windkraft. Das Grundstück unterliegt einem bestehenden Pachtvertrag seit 01.11.2014 mit einer Jahrespacht von 524,87 Euro, die als marktüblich für die Flächengröße von 0,8 Hektar eingeschätzt wird.

Das unbebaute Grundstück ist beitrags- und abgabenfrei, unbelastet durch Baulasten oder Denkmalschutz und frei von Altlastenverdacht. Eine straßenseitige Erschließung besteht nicht mehr; Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze sind nicht vorhanden.

Klaava Pro

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  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 1 weitere Angabe in den Eckdaten
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Amtliche Objektbeschreibung

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Klipphausen ist das Grundstück als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.

Das Grundstück befindet sich in einem Sondergebiet für Windenergie im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Windenergienutzung WIO2 Baeyerhöhe (qualifizierter BP nach § 30 Abs. 1 BauGB) Planfassung vom 18.08.2023; in Kraft am 30.04.2024.

Bezüglich des Grundstücks wird ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Verfahrensnr.: 270251 (Flurbereinigung Sora) durchgeführt.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.