ohne Postanschrift, 01665 Klipphausen, Sachsen
Verkehrswert
42.800 €
Termin
6. Oktober 2026
10:30 Uhr
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
42.800€
Mindestgebot: Unter 21.400 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 29.960 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
6. Oktober 2026 · 10:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Saal C 301, Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
Aktenzeichen
0525 K 0092/2023
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Dienstag, 29. September 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 6. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
31.890 €
30.000 € Kaufpreis + 1.890 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.521 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Landwirtschaftsfläche/Sondergebiet für Windenergie
Grundstücksfläche
8.075 m²
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
01665 Klipphausen
Ackerlandfläche in der Gemeinde Klipphausen, Gemarkung Lampersdorf, südwestlich der Ortslage Seeligstadt zwischen Windpark und Baeyerhöhe. Das Grundstück in fast rechteckiger Form (mittlere Breite ca. 50 m, Tiefe ca. 150 m) liegt in leichter Hanglage und ist Teil eines zusammenhängenden Feldblocks, bewirtschaftet über den Alten Viehweg.
Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe als Sondergebiet für Windkraft. Das Grundstück unterliegt einem bestehenden Pachtvertrag seit 01.11.2014 mit einer Jahrespacht von 524,87 Euro, die als marktüblich für die Flächengröße von 0,8 Hektar eingeschätzt wird.
Das unbebaute Grundstück ist beitrags- und abgabenfrei, unbelastet durch Baulasten oder Denkmalschutz und frei von Altlastenverdacht. Eine straßenseitige Erschließung besteht nicht mehr; Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze sind nicht vorhanden.
Klaava Pro
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Klipphausen ist das Grundstück als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen.
Das Grundstück befindet sich in einem Sondergebiet für Windenergie im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Windenergienutzung WIO2 Baeyerhöhe (qualifizierter BP nach § 30 Abs. 1 BauGB) Planfassung vom 18.08.2023; in Kraft am 30.04.2024.
Bezüglich des Grundstücks wird ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Verfahrensnr.: 270251 (Flurbereinigung Sora) durchgeführt.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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