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Landwirtschaftliche Flächen in Halberstadt

Im Kirchfelde und Das Vorderlausefeld, 38820 Halberstadt, Sachsen-Anhalt

Versteigerung in 26 Tagen

Verkehrswert

19.300 €

Termin

20. Oktober 2026

09:00 Uhr

Davon je Flurstück

  • Fl. 3410.400 €
  • Fl. 528.900 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

19.300

Davon je Flurstück

  • Fl. 3410.400 €
  • Fl. 528.900 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Wertgrenzen
50 %70 %
9.65013.510

Mindestgebot: Unter 9.650 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 13.510 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

20. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Richard-Wagner-Straße 52, Saal 104

Aktenzeichen

0012 K 0023/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 13. Oktober 2026

  • 1.930 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Dienstag, 20. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Halberstadt in Sachsen-Anhalt
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %700 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %70 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %42 €
Summe Nebenkosten812 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

14.812 €

14.000 € Kaufpreis + 812 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung1.930 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 710 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Grundstücksfläche

5.866 m²

Ort

38820 Halberstadt

Objektbeschreibung

Zwei landwirtschaftliche Ackerflächen in der Ortslage Halberstadt, insgesamt etwa 5,87 Hektar. Grundstück lfd. Nr. 1 (3.156 m²) liegt im nordwestlichen Bereich zwischen der Sargsteder Siedlung und der Braunschweiger Straße (B 79), erreichbar über einen Feldweg. Grundstück lfd. Nr. 2 (2.710 m²) befindet sich im südwestlichen Bereich und ist über die Verkehrsanlage Meyers Einfall und Feldwege zugänglich.

Beiden Flächen werden als Ackerland genutzt. Eventuelle Pachtbindungen konnten nicht recherchiert werden. Die Objekte befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich.

Die Verkehrswerte betragen für lfd. Nr. 1 insgesamt 10.400 Euro und für lfd. Nr. 2 insgesamt 8.900 Euro. Eine unmittelbare Neuentwicklung ist nicht vorgesehen.

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Amtliche Objektbeschreibung

Das Grundstück lfd. Nr. 1 ist im nordwestlichen Bereich der Ortslage von Halberstadt zwischen der Sargsteder Siedlung und der Braunschweiger Straße (B79) gelegen. Die Fläche kann über einen Feldweg erreicht werden.

Das Grundstück lfd. Nr. 2 ist im südwestlichen Bereich der Ortslage von Halberstadt verortet und über die Verkehrsanlage Meyers Einfall und weitergehende Feldwege erreichbar.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.