Zur Karte

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Gemarkung Ottersdorf (18 Flurstücke)

91126 Büchenbach, Bayern

Versteigerung in 28 Tagen

Verkehrswert

4.000 €

Termin

22. Oktober 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

4.000

Wertgrenzen
50 %70 %
2.0002.800

Mindestgebot: Unter 2.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 2.800 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

22. Oktober 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Zi. 109, Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstr. 35

Aktenzeichen

0003 K 0231/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 15. Oktober 2026

  • 400 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 22. Oktober 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Nürnberg in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer3,5 %105 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %15 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %9 €
Summe Nebenkosten129 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

3.129 €

3.000 € Kaufpreis + 129 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung400 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Grundstücksfläche

94.267 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

91126 Ottersdorf

Objektbeschreibung

Paket aus 18 unbebauten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken in der Gemarkung Ottersdorf, teilweise im Stadtgebiet von Schwabach und angrenzend zur Gemeinde Büchenbach gelegen. Die Flurstücke umfassen Acker-, Grünland-, Wald- und teilweise Gehölzflächen mit unterschiedlichen Bodengüten. Das Flurstück 936 (9.583 m²) zeichnet sich durch seine Lage an der Erlbergstraße mit angrenzender Wohnbebauung aus und ist teilweise im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, wodurch es Bauerwartungsland-Charakter aufweist.

Die übrigen Flurstücke sind reine landwirtschaftliche Nutzflächen oder Waldflächen ohne aktuelle Bebauung. Mehrere Flurstücke liegen in Landschaftsschutzgebieten oder enthalten biotopkartierte Bereiche. Die Erschließung erfolgt überwiegend über Gemeindestraßen oder unbefestigte Grünwege. Einige Grundstücke haben keine eigenen Zufahrten oder sind nur über Fremdflurstücke zugänglich.

Die Gesamtverkehrswerte der 18 Flurstücke belaufen sich auf insgesamt 631.000 Euro. Das Flurstück 936 trägt mit 295.000 Euro erheblich zu dieser Summe bei, während die übrigen Flurstücke zwischen 2.000 und 77.000 Euro bewertet werden. Die Bewertung erfolgte zum Stichtag 19.02.2025 auf Basis der Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsergebnisse.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Eintragung in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 1 weitere Angabe in den Eckdaten
Kostenlos freischaltenDanach Pro 7 Tage gratis testen.

Amtliche Objektbeschreibung

siehe amtliche Bekanntmachung

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.