Folgennutzung: unbebautes GrundstücK): Beckumer Straße, 59555 Lippstadt, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
197.000 €
Termin
23. Oktober 2026
09:30 Uhr
197.000€
Mindestgebot: Unter 98.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 137.900 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
23. Oktober 2026 · 09:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Lippstadt, Hauptgebäude, Lipperoder Str. 8, 59555 Lippstadt, Etage E, Sitzungssaal I
Aktenzeichen
0012 K 0011/2025
Nächste Schritte
Freitag, 16. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 23. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
148.074 €
138.000 € Kaufpreis + 10.074 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 6.997 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
bebaut mit einem unfertigen Gewerbehof mit KFZ werkstatt und Bürogebäude (Liquidationswertverfahren: Folgennutzung: unbebautes GrundstücK)
Grundstücksfläche
1.483 m²
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
59555 Lippstadt
Das Bewertungsobjekt ist ein 1.483 m² großes Grundstück an der Beckumer Straße in Lippstadt, einer als Landesstraße L 822 klassifizierten Straße mit starkem Verkehr. Das Grundstück grenzt im Norden an die Bahnlinie der Westfälischen Landes-Eisenbahn an und befindet sich in einfacher Geschäftslage mit guter Erreichbarkeit zu Stadtzentrum, Schulen und Ärzten.
Auf dem Grundstück befinden sich unfertigen Rohbauteile: das Erdgeschoss eines Bürogebäudes im südwestlichen Bereich (644,62 m³), ein weiterer Bürorohbau im westlichen Bereich (270,72 m³) sowie ein Streifenfundament für eine geplante Halle (50 m³). Zusätzlich lagern lose Baumstammteile, Betonfertigteile und Mauerwerkssteile auf dem Grundstück, die nicht wesentliche Bestandteile sind. Eine Baugenehmigung (BauRegNr. 394/23) wurde am 31.05.2023 erteilt, aber nicht fristgerecht umgesetzt. Mietverträge bestehen nicht.
Die Baustelle ist stillgelegt worden nach baubehördlichen Beanstandungen (fehlende Baubeginnmitteilung, fehlende Standsicherheitsnachweise, Zwangsgeld festgesetzt). Eine Anhörung zur Stilllegung der Baustelle wird von der Stadt Lippstadt verfolgt. Der Gutachter geht davon aus, dass eine alsbaldige Freilegung des Grundstücks erfolgen kann und bewertet es daher als Liquidationsobjekt mit unterstellter Folgenutzung als unbebautes Grundstück.
Klaava Pro
Laut Gutachten handelt es sich um ein Grundstück mit einer Größe von 1483 m² ,bebaut mit einem unfertigen Gewerbehof mit KFZ Werkstatt und Bürogebäude. Das Bürogebäude ist im EG als Rohbau erstellt. Für die KFZ Werkstatt sind Steifenfundamente errichtet. Es liegen baurechtliche Beanstandungen vor.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauweise
Unfertiges Gewerbeprojekt im Rohbauzustand. Erdgeschosse zweier Bürogebäude als Rohbau mit Wänden und Decken teilweise errichtet. Streifenfundament für geplante Werkstatt-Halle vorhanden. Keine Innenausstattung oder technische Anlagen installiert.
Befunde des Gutachters · 2 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.