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Einfamilienhaus mit Remise in Bad Rappenau - Obergimpern

Hauptstraße 16, 74906 Bad Rappenau - Obergimpern, Baden-Württemberg

Versteigerung in 21 Tagen

Verkehrswert

232.000 €

Termin

15. Oktober 2026

13:30 Uhr

Verkehrswert

232.000

Wertgrenzen
50 %70 %
116.000162.400

Mindestgebot: Unter 116.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 162.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

15. Oktober 2026 · 13:30 Uhr

Amtsgericht

Heilbronn

Versteigerungsort

Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 59-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 8. Oktober 2026

  • 23.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 15. Oktober 2026

  • 13:30 Uhr
  • Amtsgericht Heilbronn
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %8.100 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %810 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %486 €
Summe Nebenkosten9.396 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

171.396 €

162.000 € Kaufpreis + 9.396 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung23.200 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.213 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus mit Remise

Ort

74906 Bad Rappenau - Obergimpern

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 59-25: Einfamilienhaus mit Remise in Bad Rappenau - Obergimpern

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.