Voßkamp 5, 59399 Olfen, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
300.000 €
Termin
21. Oktober 2026
09:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
300.000€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Mindestgebot: Unter 150.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 210.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
21. Oktober 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Lüdinghausen, Hauptgebäude, Seppenrader Str. 3, 59348 Lüdinghausen, Etage I, Sitzungssaal 118
Aktenzeichen
0002 K 0009/2024
Nächste Schritte
Mittwoch, 14. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 21. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
225.330 €
210.000 € Kaufpreis + 15.330 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.647 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Wohnfläche
243 m²
Preis je m²
1.235 €
Grundstücksfläche
14.280 m²
Baujahr
1971
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
59399 Olfen
Hofstelle Voßkamp 5 im Außenbereich von Olfen, etwa 2,5 km nordöstlich der geschlossenen Bebauung in ländlich geprägter Umgebung mit landwirtschaftlichen Nutzflächen. Das freisteheende Einfamilienhaus wurde 1971 errichtet, das Obergeschoss 1975 ausgebaut. Das zweigeschossige, nicht unterkellertes Gebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss hat eine Bruttogrundfläche von 243 m² und ist in massiver Bauweise mit Klinkerfassade und Satteldach ausgeführt.
Zum Bewertungsobjekt gehören zudem zwei Wirtschaftsgebäude (Scheunen von 1933 und 1950), eine 1968 errichtete Garage sowie eine 907 m² große Hoffläche. Die Hofstelle wird überwiegend zu Wohnzwecken mit untergeordneter Hobbytierhaltung genutzt, eine nachhaltige landwirtschaftliche Haupterwerbsnutzung ist nicht erkennbar. Der Grundbesitz umfasst zusätzlich 5.615 m² Dauergrünland unmittelbar an der Hofstelle (zur Weidehaltung genutzt) und 7.758 m² Ackerland auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Wertermittlung erfolgt auf Basis äußerer Inaugenscheinnahme, da ein Betreten der Gebäude nicht möglich war. Aus dieser Unzugänglichkeit resultiert ein 20-prozentiger Sicherheitsabschlag auf die ermittelten Gebäudesachwerte.
Klaava Pro
Bei dem Objekt handelt sich um eine landwirtschaftliche Fläche mit Hofstelle. Das Dauergrünland wird zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung als Weidefläche für Rinder genutzt. Das Grünland ist gemäß Bodenschätzung überwiegend dem Klassenzeichen L II a 3 50/50 zuzuordnen. Es handelt sich um einen lehmigen Boden der Zustandsstufe II mit günstigen klimatischen Verhältnissen (Klimastufe a) und mittleren Wasserverhältnissen (Wasserstufe 3). Die Grünlandzahl beträgt 50 und weist damit auf eine mittlere natürliche Ertragsfähigkeit hin.
Bei dem Wohngebäude handelt es sich um ein freistehendes, nicht unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr ca. 1971. Angrenzend an das Wohnhaus befinden sich zwei Wirtschaftsgebäude (Scheune 1 und Scheune 2).
Die Hofstelle verlagert sich auf die Flurstücke 13 und 305, das Flurstück 18 ist Ackerland.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauweise
Massivbau mit zweischaligem Mauerwerk ohne Isolierung, Gründung auf Betonpunkt- und Betonstreifenfundamenten. Außenwände aus Klinkermauerwerk mit Fugenglattstrich. Kunststofffenster mit zweifacher Verglasung, Stahlhaustür.
Befunde des Gutachters · 3 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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