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Einfamilienhaus in Elmshorn

Ernst-Barlachstraße 52, 25336 Elmshorn, Schleswig-Holstein

Versteigerung in 64 Tagen

Termin

27. November 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

27. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

25335 Elmshorn, Bismarckstr. 8, Saal 1

Aktenzeichen

0063 K 0001/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 20. November 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 27. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Elmshorn in Schleswig-Holstein
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

25336 Elmshorn

Amtliche Objektbeschreibung

Vollunterkellertes Einfamilienhaus mit Flachdach sowie Einliegerwohnung und Garage; Bj. ca. 1974, laufende Instandhaltung erfolgt; Wohnfläche ca. 190 qm, Nutzfläche Keller ca. 50 qm, Nutzfläche Garage ca. 26 qm, durchschnittlicher Zustand und Ausstattungsstandard, Gas-Zentralheizung (2021), umfangreiche Schönheitsreparaturen nötig; gute, ruhige Wohnlage; das Objekt ist derzeit nicht bewohnt.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.