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Einfamilienhaus in Zernsdorf

Feldstraße 25, 15712 Zernsdorf, Brandenburg

Versteigerung in 46 Tagen

Verkehrswert

382.000 €

Termin

9. November 2026

11:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

382.000

Wertgrenzen
50 %70 %
191.000267.400

Mindestgebot: Unter 191.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 267.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

9. November 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Aktenzeichen

0008 K 0042/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 2. November 2026

  • 38.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 9. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Königs Wusterhausen in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %17.355 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.335 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %801 €
Summe Nebenkosten19.491 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

286.491 €

267.000 € Kaufpreis + 19.491 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung38.200 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 13.537 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

15712 Zernsdorf

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. LageBlatt
ZernsdorfFlur 2, Flurstück 1021Gebäude- und Freifläche, Feldstraße 251.1592515 BV Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Das eingefriedete Grundstück befindet sich in einer Wohnsiedlung des Ortsteils Zernsdorf der Stadt Königs Wusterhausen in guter Wohnlage. Es ist bebaut mit einem freistehenden, massiven, voll unterkellerten Einfamilienhaus mit Anbau (Baujahr ca. 1930, ca. 2010 überwiegend modernisiert) und verschiedenen geringwertigen Nebengebäuden und Anlagen.

Verkehrswert: · 382.000,00 €

Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B 220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.