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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Zernsdorf

Karl-Marx-Straße 62, Zernsdorf, Brandenburg

Versteigerung in 11 Tagen

Verkehrswert

480.000 €

Termin

5. Oktober 2026

09:30 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

480.000

Wertgrenzen
50 %70 %
240.000336.000

Mindestgebot: Unter 240.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 336.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

5. Oktober 2026 · 09:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Aktenzeichen

0008 K 0035/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 28. September 2026

  • 48.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerungin 11 Tagen

Montag, 5. Oktober 2026

  • 09:30 Uhr
  • Amtsgericht Königs Wusterhausen in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %21.840 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.680 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.008 €
Summe Nebenkosten24.528 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

360.528 €

336.000 € Kaufpreis + 24.528 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung48.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 17.035 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

Zernsdorf

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.SondernutzungsrechtBlatt
194/10.000Wohnung, Balkon und dem Abstellraum im Haus GNr. 38Kfz-Stellplatz Nr. SP383062 BV-Nr. 1

an Grundstück

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lage
ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1458Gebäude- und Freifläche, Lilienthal-Straße 22.606
ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1467Gebäude- und Freifläche, Karl-Marx-Straße 62433
ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1482Gebäude- und Freifläche, Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 622.942

Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105).

Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen)

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf, Lilienthal-Str. 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstr. 1.

Es ist eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden. Das Sondereigentum WE Nr. 38 befindet sich im 2. OG links des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Der Abstellraum, Nr. 38 befindet sich im EG des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ Stellplatz Nr SP38 befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Objekt besteht aus 4 Zimmern mit offener Küche, Diele /Flur, 2 Bäder, Abstelraum, Balkon, 93,05 qm, Baujahr 2022.

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Verkehrswert: 480.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.

Vermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.