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Einfamilienhaus in Königs Wusterhausen

Potsdamer Straße 35, 15711 Königs Wusterhausen, Brandenburg

Versteigerung in 18 Tagen

Verkehrswert

373.000 €

Termin

12. Oktober 2026

11:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

373.000

Wertgrenzen
50 %70 %
186.500261.100

Mindestgebot: Unter 186.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 261.100 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

12. Oktober 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Aktenzeichen

0008 K 0010/2023

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 5. Oktober 2026

  • 37.300 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 12. Oktober 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Königs Wusterhausen in Brandenburg
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %16.965 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.305 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %783 €
Summe Nebenkosten19.053 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

280.053 €

261.000 € Kaufpreis + 19.053 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung37.300 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 13.233 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

15711 Königs Wusterhausen

Amtliche Objektbeschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Königs Wusterhausen

GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftBlatt
Königs WusterhausenFlur 2 Flurstück 43Gebäude- und FreiflächePotsdamer Straße 359961403 BV-Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung):

Das eigengenutzte, 996 qm große Objekt ist mit einem frei stehenden, voll unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr 1959) mit Eingangsvorbau und einem Doppel-Carport (geschätzt aus dem Jahr 2000) bebaut. Es liegt an einer überörtlichen Verbindungsstraße mit regem Durchgangsverkehr, ist eingefriedet durch Zaun und Hecken und konnte von dort aus lediglich von außen besichtigt werden. Möglicherweise könnten daher weitere Bauwerke vorhanden sein.

Verkehrswert: · 373.000,00 €

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.