Birkenstraße 33b, 85452 Moosinning, Bayern
Verkehrswert
640.000 €
Termin
17. November 2026
09:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
640.000€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Mindestgebot: Unter 320.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 448.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
17. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut
Aktenzeichen
0003 K 0106/2025
Nächste Schritte
Dienstag, 10. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 17. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
467.264 €
448.000 € Kaufpreis + 19.264 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 22.714 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Baugrundstück
Grundstücksfläche
1.260 m²
Baujahr
ca. 2000
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
85452 Moosinning
Baugrundstück in Eichenried, Gemeinde Moosinning, ca. 10 km westlich von Erding gelegen. Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken (3339/3 und 3339/4) mit insgesamt 1.260 m² und L-förmigem Zuschnitt. Es ist bebaut mit einem Gartenhaus aus Holzbauweise (Baujahr 2000) und einer nicht fertiggestellten Doppelgarage in Massivbauweise. Mit dem Bau eines Einfamilienhauses wurde begonnen, jedoch nur die Bodenplatte betoniert (ca. 140 m²).
Das Gartenhaus wurde ursprünglich als Garten-/Gerätehaus genehmigt und verfügt über eine Grundfläche von 55 m². Es enthält einen großen Wohnraum mit Küche, Essbereich und Schlafbereich, ein Badezimmer mit Dusche und ein Nebenzimmer. Die Nutzung als Wohnhaus ist nicht genehmigt und auch nicht genehmigungsfähig. Das Grundstück ist eigengenutzt durch die Eigentümerin und ihre Familie. Die Doppelgarage wurde 2023 errichtet, verfügt aber nicht über eine Dachabdichtung und ist nicht fertiggestellt; eine Baugenehmigung liegt nicht vor und ist nicht erreichbar.
Das Grundstück liegt teilweise im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (Teilbereich B), wobei die Wandhöhe auf maximal 4,80 m begrenzt ist. Die Mindestgrundstücksgröße von 500 m² wird durch Flurstück 3339/4 (428 m²) nicht erfüllt. Das Grundstück ist teilweise mit verwilderten Grünflächen, Büschen und Bäumen sowie mit Sperrmüllablagerungen behaftet und weist ein ungepflegtes Erscheinungsbild auf.
Klaava Pro
a) Grundstück Flst. 3394/4 zu 428 m²: Bauland im Innenbereich. Das Grundstück stellt mit dem Nachbargrundstück Flst. 3339/3 eine Einheit dar.
Mit dem Bau eines Einfamilienhauses wurde begonnen, bisher jedoch lediglich eine Bodenplatte betoniert.
b) Grundstück Flst. 3339/3 zu 832 m²: Zum Teil Bauland im Innenbereich, zum Teil (ca. 410 m²) Gartenland im Außenbereich. Das Grundstück stellt mit dem Nachbargrundstück Flst. 3339/4 eine Einheit dar.
Auf einer Teilfläche wurde mit dem Bau eines Einfamilienhauses begonnen, bisher jedoch lediglich eine Bodenplatte betoniert. Das Grundstück ist weiter bebaut mit einem Gartenhaus / Geräteschuppen und einer nicht fertiggestellten und nicht genehmigungsfähigen Doppelgarage. Die Nutzung des Gartenhauses erfolgt zu Wohnzwecken (nicht genehmigt).
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Bauweise
Gartenhaus in Holzbauweise (Wandstärke 15 cm) mit Holzpfettendachstuhl und Ziegeleindeckung. Bruttogrundfläche 55 m² (10 m × 5,5 m), Nutzfläche ca. 40 m². Beheizt durch elektrische Fußbodenheizung. Doppelgarage in Massivbauweise mit Flachdach und Grundfläche ca. 55 m², nicht fertiggestellt ohne Dachabdichtung. Bodenplatte des begonnenen Einfamilienhauses ca. 140 m² aus Stahlbeton.
Befunde des Gutachters · 4 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.