Angerstraße 32, 85354 Freising, Bayern
Verkehrswert
5.500.000 €
Termin
23. November 2026
11:00 Uhr
5.500.000€
Mindestgebot: Unter 2.750.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 3.850.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
23. November 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut
Aktenzeichen
0001 K 0088/2025
Nächste Schritte
Montag, 16. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Montag, 23. November 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
4.015.550 €
3.850.000 € Kaufpreis + 165.550 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 195.195 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Baugrundstück
Grundstücksfläche
2.514 m²
Ort
85354 Freising
Unbebautes Bauträgergrundstück in Freising-Südwest im neu entstehenden Wohnquartier Angerbogen, mit bestehender Baugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage mit 33 Wohnungen samt Tiefgarage. Das rund 2.514 m² große Grundstück liegt im Bereich WA 1 des Bebauungsplans Angerstraße West und ist ortsüblich erschlossen, sodass es als baureifes Land eingestuft wird.
Die genehmigte Bebauung sieht 14 Ein-Zimmer-Appartements, 9 Wohnungen bis 70 m² und 10 Wohnungen über 70 m² auf Erdgeschoss sowie 1. und 2. Obergeschoss vor, ergänzt durch eine zweigeschossige Tiefgarage mit 38 Einzelstellplätzen und 5 Duplexparkern mit 10 Stellplätzen.
Die Baugenehmigung vom 9. Mai 2023 ist nach Einschätzung des Gutachtens voraussichtlich bis zum 8. Mai 2027 rechtskräftig, sodass zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden muss. Für Bauträger und Projektentwickler bietet das Grundstück durch die bereits vorliegenden Gutachten und Genehmigungen ein deutlich reduziertes Planungsrisiko im Vergleich zu einer Neuprojektierung.
Klaava Pro
unbebautes Bauträgergrundstück mit bestehender Baugenehmigung für die Errichtung einer Wohnanlage mit 33 Wohnungen samt Tiefgarage zu 2514 qm
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.