Breslauer Straße 7, 97318 Kitzingen, Bayern
Verkehrswert
434.000 €
Termin
4. November 2026
09:00 Uhr
434.000€
Mindestgebot: Unter 217.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 303.800 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
4. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001
Aktenzeichen
0002 K 0042/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Mittwoch, 28. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Mittwoch, 4. November 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
317.072 €
304.000 € Kaufpreis + 13.072 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 15.413 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienwohnhaus
Ort
97318 Kitzingen
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
2 - Familienwohnhaus, Baujahr 1932-2006, Wohnfläche ca. 234,25 m², Energieausweis nicht vorhanden, das Objekt weicht in Teilen von der vorliegenden baurechtlichen Genehmigung ab,
insbesondere:
Das vorgefundene Bauwerk weicht in Teilen von den vorliegenden baurechtlichen Genehmigungen ab.
- Mit Bescheid vom 02.11.1999 erfolgte die baurechtliche Genehmigung zur
„Überdachung der gewerblichen Fläche / Errichtung eines Carports“ im Anschluss an den Kiosk . Abweichend hiervon wurde ein geschlossener Baukörper errichtet. Auf Grund von Alter und Zustand des Baukörpers erfolgt ein wertneutraler Ansatz.
- Die südliche errichtet Doppelhaushälfte wurde giebelseitig Richtung Südosten um einen eingeschossigen Vorbau erweitert. Der Baukörper entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Auf Grund von Alter und Zustand des Baukörpers erfolgt ein wertneutraler Ansatz.
- Mit Bescheid vom 07.11.2005 erfolgte die baurechtliche Genehmigung zur „Wohnhauserweiterung/Aufstockung“. Gemäß Genehmigungsunterlagen befinden sich im Erdgeschoss Abstell- und Hobbyräume. Abweichend hiervon wird an Stelle des Vorraumes eine KFZ-Garage vorgefunden.
Gemäß Auflagen müssen „Zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein.“ Der tatsächliche Stauraum ist kürzer.
„Der Stauraum ist zur Straße hin offen zu halten und darf nicht eingefriedet
werden. Das Anbringen von Toren, Ketten oder anderen Hindernissen ist unzulässig.“ Abweichend hiervon ist der Stauraum mit einem Tor versehen.
- Gemäß Genehmigungsbescheid vom 07.11.2005 ist die Trennwand zw. Altbau und OG Windfang als Brandwand auszuführen. Abweichend hiervon wurde eine Türöffnung in die Brandwand eingebaut.
- Gemäß Genehmigungsbescheid vom 07.11.2005 ist eine Fensteröffnung in OG Bad nicht zulässig. Abweichend hiervon wurde eine Fensteröffnung in die Außenwand eingebaut.
- Gemäß Genehmigungsunterlagen sind „4 Stellplätze herzustellen, die straßenseitig nicht eingefriedet werden dürfen. Sie sind als solche auf Dauer zu erhalten und zu unterhalten.“ Die geforderten Stellplätze sind nicht vorhanden und werden beim Wertansatz nicht berücksichtigt.
Berücksichtigte Wertminderung: Sanierungs-/Instandhaltungs-/Modernisierungsstau 117.000,00 €
Baumängel | Bauschäden | Instandhaltungs- und Modernisierungsstau:
Das Objekt weist durchschnittlichen Unterhaltungszustand auf. Es liegt mittlerer Modernisierungs-/Instandhaltungsstau vor. Die Beseitigung folgender Baumängel/-schäden sind ebenfalls zu berücksichtigen:
- Im unteren Bereich aller Innenseiten der Kellerwände werden Durchfeuchtungen festgestellt. Seit Beginn der nicht vollendeten Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück (ca. 2019) tritt bei Starkregen regelmäßig Wasser über Kellerfußboden/-wände ins Gebäude ein. In der Vergangenheit wurden Wasserstände bis ca. 20 cm erreicht. Derzeit erfolgen behelfsmäßig bei Starkregen Abpumpmaßnahmen mittels zweier Pumpenschächte.
- In OG Wohnen werden mehrere Beschädigungen im Bodenbelag auf Grund von Setzungen im Unterbau festgestellt. Im Schwellenbereich zum Flur wurde festgestellt, dass sich direkt unter dem Laminatbelag ca. 4 cm starke Styroporplatten befinden. Eine Estrichebene wurde nicht vorgefunden. 2021 kam es in OG Bad zu einem Wasserschaden mit darauffolgender Badsanierung. Estrichtrocknungsmaßnamen sollen nicht durchgeführt worden sein.
- In DG Bad treten Setzungen von Bodenfliesen und Abmauerungen auf.- Der Kaminofen in EG Essen unterliegt der Austauschpflicht
Kiosk
Das nicht unterkellerte in Holzständerbauweise errichtete Gebäude verfügt über Erdgeschoss und Walmdach 20° Dachneigung. Der Kiosk wird aktuell nicht betrieben und dient als Abstellraum. Auf Grund von Alter und Zustand des Baukörpers erfolgt ein wertneutraler Ansatz.
Auf die differenzierte Darstellung des Versteigerungsobjektes im Gutachten wird verwiesen.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
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