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Zweifamilienhaus mit Nebengebäuden in Wilhelmsburg

Straße der Einheit 1, 17379 Wilhelmsburg, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 56 Tagen

Verkehrswert

168.000 €

Termin

19. November 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

168.000

Wertgrenzen
50 %70 %
84.000117.600

Mindestgebot: Unter 84.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 117.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

19. November 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Baustraße 9, 17389 Anklam

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

513 K 38-23

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 12. November 2026

  • 16.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 19. November 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %7.080 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %590 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %354 €
Summe Nebenkosten8.024 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

126.024 €

118.000 € Kaufpreis + 8.024 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.800 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.983 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienhaus mit Nebengebäuden

Ort

17379 Wilhelmsburg

Amtliche Objektbeschreibung

513 K 38-23: Zweifamilienhaus mit Nebengebäuden in Wilhelmsburg OT Eichhof

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.