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Mehrfamilienhaus in Pasewalk

Friedenstraße 10, 17309 Pasewalk, Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 14 Tagen

Verkehrswert

340.000 €

Termin

8. Oktober 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

340.000

Wertgrenzen
50 %70 %
170.000238.000

Mindestgebot: Unter 170.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 238.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

8. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Baustraße 9, 17389 Anklam

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

513 K 2-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 1. Oktober 2026

  • 34.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerungin 14 Tagen

Donnerstag, 8. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %14.280 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.190 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %714 €
Summe Nebenkosten16.184 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

254.184 €

238.000 € Kaufpreis + 16.184 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung34.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.067 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Mehrfamilienhaus

Ort

17309 Pasewalk

Amtliche Objektbeschreibung

513 K 2-25: Mehrfamilienhaus in Pasewalk

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.