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Wohnhaus mit Nebengebäude in Strasburg (Uckermark)

Wallstraße 6, 17335 Strasburg (Uckermark), Mecklenburg-Vorpommern

Versteigerung in 112 Tagen

Verkehrswert

162.000 €

Termin

14. Januar 2027

09:00 Uhr

Verkehrswert

162.000

Wertgrenzen
50 %70 %
81.000113.400

Mindestgebot: Unter 81.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 113.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

14. Januar 2027 · 09:00 Uhr

Versteigerungsort

Baustraße 9, 17389 Anklam

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

513 K 9-24

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 7. Januar 2027

  • 16.200 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 14. Januar 2027

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Pasewalk Zweigstelle Anklam
Kaufpreiszahlung

ca. Februar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,0 %6.780 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %565 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %339 €
Summe Nebenkosten7.684 €(6,8 %)

Gesamtinvestition

120.684 €

113.000 € Kaufpreis + 7.684 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung16.200 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.729 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wohnhaus mit Nebengebäude

Ort

17335 Strasburg (Uckermark)

Amtliche Objektbeschreibung

513 K 9-24: Wohnhaus mit Nebengebäude in Strasburg (Uckermark)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.