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Zweifamilienhaus mit Doppelgarage

Schwarzenbacher Straße 2, 95131 Döbra, Bayern

Versteigerung in 12 Tagen

Verkehrswert

150.000 €

Termin

6. Oktober 2026

10:00 Uhr

Verkehrswert

150.000

Wertgrenzen
50 %70 %
75.000105.000

Mindestgebot: Unter 75.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 105.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

6. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Hof in Bayern

Versteigerungsort

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Aktenzeichen

K 0057/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 29. September 2026

  • 15.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerungin 12 Tagen

Dienstag, 6. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Hof in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer3,5 %3.675 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %525 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %315 €
Summe Nebenkosten4.515 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

109.515 €

105.000 € Kaufpreis + 4.515 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung15.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.324 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Zweifamilienwohnhaus mit Windfang

Wohnfläche

151,9 m²

Preis je m²

987 €

Grundstücksfläche

363 m²

Baujahr

1966

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

95131 Döbra

Objektbeschreibung

Voll unterkellertes Zweifamilienwohnhaus mit Satteldach, Baujahr 1966, im Zentrum der Gemeinde Döbra, die zur Stadt Schwarzenbach am Wald gehört. Das Grundstück liegt in enger, inselartiger Lage direkt an der viel befahrenen Schwarzenbacher Straße und ist von Straßen und einem Fußweg umgeben, wobei die Wärmedämmung nicht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht.

Das Erdgeschoss und das Obergeschoss sind jeweils identisch aufgeteilt mit Wohnzimmer, Esszimmer, Kochecke, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer, Bad, Abstellraum und Balkon. Auf dem Grundstück steht zudem eine massive Doppelgarage als Grenzbebauung zum Kirchplatz. Das Gebäude steht leer und ist unbewohnt, ein sofortiger Bezug wäre möglich.

An der Bausubstanz besteht ein berücksichtigter Reparaturstau, insbesondere die Holzbalkone sind stark sanierungsbedürftig. Infrastrukturen sind vor Ort kaum vorhanden, sodass ein PKW für Einkäufe und Arzttermine in Schwarzenbach am Wald notwendig ist.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 1 Befund aus dem Gutachten
  • Wertermittlung: Sachwert
  • Grundbuch: Gemarkung
  • Energie: Heizungstyp
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Döbra

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektarBlatt
Döbra53Gebäude- und FreiflächeSchwarzenbacher Straße 20,03631206

Zusatz: 1/1 Gemeinderecht

Forstrecht zum jährlichen Bezug von drei Raummetern weichen Brennholzes nebst Abfallstreu an den Grundstücken Rodeck Flste. 78 und 79 1/2, Forstbezirk Rodeck Flste. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,12 1/2,13a b,14,1516,1819,20,22,23,2425,26,28,29,31,32,34,36,37,38,39,39 1/2,40,14,42,43,35 und Döbra Flste. 115 und 116 eingetragen im Grundbuch von Rodeck Blatt 172 Abt. II Nr. 1 und Rodecker Forst-Ost Blatt 1 Abt. II Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Zweifamilienwohnhaus mit Windfang, Doppelgarage;

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.

Das sagt das Gutachten

Bauweise

Voll unterkellertes Zweifamilienwohnhaus mit 30 cm starkem Bims-Außenmauerwerk und Holz-Satteldach. Dachziegel aus Beton, Regenrinnen aus Kupferblech. Kunststofffenster, doppelt verglast, teils mit aufgesetzten Kunststoffrollläden.

Befunde des Gutachters · 1 Befund

  • Fassade

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.