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Ackerland, Grünland und Wald in Döbra

Berggüter, Döbra, Bayern

Versteigerung in 11 Tagen

Verkehrswert

238.000 €

Termin

5. Oktober 2026

10:00 Uhr

Davon je Flurstück

  • Fl. 13674.000 €
  • Fl. 14331.000 €
  • Fl. 14425.000 €
  • Fl. 1475.600 €
  • Fl. 1494.300 €
  • Fl. 15114.100 €
  • Fl. 18745.100 €
  • Fl. 3134.000 €
  • Fl. 313/26.100 €
  • Fl. 4043.200 €
  • Fl. 4063.400 €
  • Fl. 4089.000 €
  • Fl. 4094.500 €
  • Fl. 4104.100 €
  • Fl. 4125.300 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Teilungsversteigerung

Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.

Aufhebung Gemeinschaft

Verkehrswert

238.000

Davon je Flurstück

  • Fl. 13674.000 €
  • Fl. 14331.000 €
  • Fl. 14425.000 €
  • Fl. 1475.600 €
  • Fl. 1494.300 €
  • Fl. 15114.100 €
  • Fl. 18745.100 €
  • Fl. 3134.000 €
  • Fl. 313/26.100 €
  • Fl. 4043.200 €
  • Fl. 4063.400 €
  • Fl. 4089.000 €
  • Fl. 4094.500 €
  • Fl. 4104.100 €
  • Fl. 4125.300 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Wertgrenzen
50 %70 %
119.000166.600

Mindestgebot: Unter 119.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 166.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

5. Oktober 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Hof in Bayern

Versteigerungsort

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, Sitzungssaal 012

Aktenzeichen

K 0061/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 28. September 2026

  • 23.800 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerungin 11 Tagen

Montag, 5. Oktober 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Hof in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer3,5 %5.845 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %835 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %501 €
Summe Nebenkosten7.181 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

174.181 €

167.000 € Kaufpreis + 7.181 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung23.800 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.467 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Ackerland

Grundstücksfläche

107.624 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

Döbra

Objektbeschreibung

Umfassendes Paket von 15 landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken in der Gemeinde Döbra (Landkreis Hof, Bayern), ca. 30 km westlich von Hof/Saale gelegen. Die Gesamtfläche beträgt etwa 107.600 m² und teilt sich auf in Ackerland (ca. 42.000 m²), Grünland (ca. 10.700 m²), Waldflächen (ca. 42.500 m²) sowie ein Wohnbaugrundstück (3.211 m²).

Das Wohnbaugrundstück (Flst. 136) liegt im südwestlichen Ortsteil Döbras, teilweise mit Laubgehölzbestand und ist mit einer geteerten Ortsstraße erschlossen. Die landwirtschaftlichen Flächen (Flst. 143, 144, 147, 149, 151, 187) sind Acker- und Grünländer im Außenbereich mit sandigen bis lehmigen Böden und bis zu 8 % Neigung, teilweise durch Nadelwald beschattet. Die Waldgrundstücke (Flst. 313, 313/2, 404, 406, 408, 409, 410, 412) liegen in den Gebieten Höhe und Türkengrund, überwiegend mit Fichtenbestand, teilweise in Taleinschnitten mit bis zu 32 % Neigung und eingeschränkter Maschinenbenutzbarkeit.

Die Objekte werden teils bewirtschaftet, teils verpachtet. Waldgrundstücke und ein Teil der Ackerflächen werden selbst bewirtschaftet, während die landwirtschaftlichen Flächen (Flst. 143, 144 teilweise, 147, 149, 151 teilweise, 187) verpachtet sind (ausgelaufener Schriftvertrag, seitdem mündlich mit jährlicher Kündigung, Pachtgeld 486 Euro/Jahr). Das Paket ist Gegenstand einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 3 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 21 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Ackerland mit Feldgehölz;

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Ackerland und Wald mit Weg;

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grünland;

Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Grünland;

Lfd. Nr. 5

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Gründland und Wald;

Lfd. Nr. 6

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wald;

Lfd. Nr. 7

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wald;

Lfd. Nr. 8

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wald und unkultivierte Fläche;

Lfd. Nr. 9

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wald;

Lfd. Nr. 10

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wald und unkultivierte Fläche;

Lfd. Nr. 11

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wald und unkultivierte Fläche;

Lfd. Nr. 12

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

wald;

Lfd. Nr. 13

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Wald;

Lfd. Nr. 14

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Ackerland;

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.