Berggüter, Döbra, Bayern
Verkehrswert
238.000 €
Termin
5. Oktober 2026
10:00 Uhr
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
238.000€
Davon je Flurstück
Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.
Mindestgebot: Unter 119.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 166.600 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
5. Oktober 2026 · 10:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, Sitzungssaal 012
Aktenzeichen
K 0061/2025
Nächste Schritte
Montag, 28. September 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Montag, 5. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
174.181 €
167.000 € Kaufpreis + 7.181 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.467 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Ackerland
Grundstücksfläche
107.624 m²
Nutzungsstatus
Eigengenutzt
Ort
Döbra
Umfassendes Paket von 15 landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken in der Gemeinde Döbra (Landkreis Hof, Bayern), ca. 30 km westlich von Hof/Saale gelegen. Die Gesamtfläche beträgt etwa 107.600 m² und teilt sich auf in Ackerland (ca. 42.000 m²), Grünland (ca. 10.700 m²), Waldflächen (ca. 42.500 m²) sowie ein Wohnbaugrundstück (3.211 m²).
Das Wohnbaugrundstück (Flst. 136) liegt im südwestlichen Ortsteil Döbras, teilweise mit Laubgehölzbestand und ist mit einer geteerten Ortsstraße erschlossen. Die landwirtschaftlichen Flächen (Flst. 143, 144, 147, 149, 151, 187) sind Acker- und Grünländer im Außenbereich mit sandigen bis lehmigen Böden und bis zu 8 % Neigung, teilweise durch Nadelwald beschattet. Die Waldgrundstücke (Flst. 313, 313/2, 404, 406, 408, 409, 410, 412) liegen in den Gebieten Höhe und Türkengrund, überwiegend mit Fichtenbestand, teilweise in Taleinschnitten mit bis zu 32 % Neigung und eingeschränkter Maschinenbenutzbarkeit.
Die Objekte werden teils bewirtschaftet, teils verpachtet. Waldgrundstücke und ein Teil der Ackerflächen werden selbst bewirtschaftet, während die landwirtschaftlichen Flächen (Flst. 143, 144 teilweise, 147, 149, 151 teilweise, 187) verpachtet sind (ausgelaufener Schriftvertrag, seitdem mündlich mit jährlicher Kündigung, Pachtgeld 486 Euro/Jahr). Das Paket ist Gegenstand einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Klaava Pro
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Ackerland mit Feldgehölz;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Ackerland und Wald mit Weg;
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grünland;
Lfd. Nr. 4
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grünland;
Lfd. Nr. 5
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Gründland und Wald;
Lfd. Nr. 6
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wald;
Lfd. Nr. 7
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wald;
Lfd. Nr. 8
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wald und unkultivierte Fläche;
Lfd. Nr. 9
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wald;
Lfd. Nr. 10
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wald und unkultivierte Fläche;
Lfd. Nr. 11
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wald und unkultivierte Fläche;
Lfd. Nr. 12
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
wald;
Lfd. Nr. 13
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wald;
Lfd. Nr. 14
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Ackerland;
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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