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Sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus

Mühlenweg 7, 95131 Schwarzenbach a. Wald, Bayern

Versteigerung in 39 Tagen

Verkehrswert

153.000 €

Termin

2. November 2026

10:00 Uhr

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

153.000

Wertgrenzen
50 %70 %
76.500107.100

Mindestgebot: Unter 76.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 107.100 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

2. November 2026 · 10:00 Uhr

Amtsgericht

Hof in Bayern

Versteigerungsort

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Aktenzeichen

K 0015/2026

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Montag, 26. Oktober 2026

  • 15.300 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Montag, 2. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Hof in Bayern
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer3,5 %3.745 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %535 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %321 €
Summe Nebenkosten4.601 €(4,3 %)

Gesamtinvestition

111.601 €

107.000 € Kaufpreis + 4.601 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung15.300 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 5.425 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamillienhaus

Wohnfläche

120 m²

Preis je m²

1.275 €

Grundstücksfläche

740 m²

Baujahr

1996

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

95131 Schwarzenbach a. Wald

Objektbeschreibung

Freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1996, am Ortsrand von Schwarzenbach am Wald in einem überwiegend durch neuere Einfamilienhausbebauung geprägten Wohnumfeld, die östliche Grundstücksgrenze grenzt an einen naturnahen, nicht bebaubaren Bereich. Das dreigeschossige, unterkellerte Fertighaus in Massivbauweise wurde mit Porenbetonfertigteilen der hebelHAUS GmbH errichtet und steht auf einem 740 m² großen, unregelmäßig geschnittenen Grundstück.

Das Kellergeschoss umfasst zwei Kellerräume, einen Abstellraum sowie den Heizungsraum, während das Erdgeschoss Wohnen, Essen, Küche, Diele, WC, Bad und Terrasse bietet und das Dachgeschoss drei weitere Zimmer mit Bad, Flur und Balkon bereithält. Das Gebäude steht derzeit leer, eine Vermietung oder Eigennutzung liegt zum Stichtag nicht vor.

Das Haus befindet sich in einem deutlich unterdurchschnittlichen, sehr schlechten Unterhaltungszustand mit nicht betriebsbereiter Heizungsanlage, nicht nutzbaren Bädern sowie Feuchtigkeitsschäden im Kellermauerwerk und an einem Dachflächenfenster. Für eine nachhaltige Nutzung ist eine umfassende Sanierung erforderlich, was der eingeschränkten Marktnachfrage entspricht und vor allem Käufer mit ausgeprägter Sanierungsbereitschaft ansprechen dürfte.

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 8 Befunde aus dem Gutachten, 3 davon als schwer eingestuft
  • Wertermittlung: Sachwert, Ertragswert, Liegenschaftszins
  • Grundbuch: Blatt, Gemarkung
  • 2 Einheiten mit Fläche, Ist-Miete und Marktmiete
  • Energie: Heizungstyp, Energieträger
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Schwarzenbach a. Wald

GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektarBlatt
Schwarzenbach a. Wald766/5Gebäude- und FreiflächeMühlenweg 70,07403001

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamillienhaus;

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.

Das sagt das Gutachten

Bauzustand

Schlecht

Der Gutachter stellt einen deutlich unterdurchschnittlichen, sehr schlechten Unterhaltungszustand fest.

Bauweise

Holzfenster mit Isolierverglasung, teils sanierungsbedürftig.

Befunde des Gutachters · 8 Befunde

  • Sanitär (2)
  • Heizung
  • Keller
  • Innenausbau
  • Dach
  • Fassade
  • Elektro

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.