Am Grubenpfad 13, 66280 Sulzbach, Saarland
Verkehrswert
283.000 €
Termin
27. November 2026
09:00 Uhr
283.000€
Mindestgebot: Unter 141.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 198.100 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
27. November 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0022/2022
Nächste Schritte
Freitag, 20. November 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 27. November 2026
ca. Januar 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
212.454 €
198.000 € Kaufpreis + 14.454 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 10.039 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Zweifamilienhaus
Ort
66280 Sulzbach
Objektbeschreibung laut Gutachten vom 31.08.2022 Grundstück bebaut mit einem Zweifamilienhaus und Garage; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss. Wohnfläche: geschätzt ca. 225 qm - die Grundrissaufteilung ist nicht bekannt. Baujahr: unbekannt - ca. 1940 geschätzt. Das Baujahr der Garage ist unbekannt. Modernisierungen: augenscheinlich Dachrinnen, Fallleitungen; vermutlich Dacheindeckung; Wärmedämmverbundsystem; Fenster, Hauseingangstür. Das Objekt konnte nur von außen besichtigt werden. Die Gebäuderückseite konnte nur teilweise eingesehen werden. Im Gutachten wird ein der Straßenseite entsprechender Zustand der Fassade unterstellt.
Auf Grund des äußeren Eindrucks geht die Sachverständige von einem gepflegten Unterhaltungszustand aus. Bauschäden und Baumängel: Feuchtigkeitsschäden im Sockelbereich, Anstrich überaltert; lokale Fassadenschäden in Form von Putz- und Farbabplatzungen, Schlierenbildung; tlw. nicht fachgerechte Ausführung von Anschlusspunkten. Die Garage ist nicht amtlich kartiert.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.