Grühlingswald 17, 66299 Friedrichstal, Saarland
Termin
12. Februar 2027
09:00 Uhr
Nicht verfügbar
Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.
Versteigerungstermin
12. Februar 2027 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2, 66123 Saarbrücken
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0068/2024
Nächste Schritte
Freitag, 5. Februar 2027
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 12. Februar 2027
ca. März 2027
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.
Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
66299 Friedrichstal
Objektbeschreibung laut Gutachten:
Dreifamilienhaus, Baujahr 1967/1968. Die betreffende Wohnung Nr. 1 liegt im Untergeschoss, hat rund 38 qm und ist bewohnt. Sie hat einen eigenen Eingang von der Straßenseite. Die Wohnung besteht laut Bauplan aus zwei Zimmern und Duschbad/WC. Dieser ist ein Kellerraum zugeordnet.
Das am Hang liegende Gebäude ist zwei bis dreigeschossig, hat ein Flachdach und befindet sich lt. äußerer Inaugenscheinnahme in einem mittleren baulichen Zustand.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.