Kettelerstraße 21, 66280 Sulzbach, Saarland
Verkehrswert
122.000 €
Termin
16. Oktober 2026
09:00 Uhr
122.000€
Mindestgebot: Unter 61.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 85.400 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
16. Oktober 2026 · 09:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
0048 K 0032/2024
Nächste Schritte
Freitag, 9. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Freitag, 16. Oktober 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
91.205 €
85.000 € Kaufpreis + 6.205 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 4.310 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Einfamilienhaus
Ort
66280 Sulzbach
Objektbeschreibung laut Gutachten: Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) nebst Garage. Baujahr ca. 1950 Die Verkehrswertermittlung erfolgte nur nach dem äußeren Anschein. Das Gebäude ist eingeschossig, unterkellert und einseitig angebaut. Raumaufteilung: Kellergeschoss: diverse Kellerräume Erdgeschoss: Flur, 3 Zimmer, Küche, Bad Dachgeschoss: 3 Zimmer, Küche, WC Die Garage ist instandsetzungs-/ sanierungsbedürftig.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.