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Zwei unbebaute Grundstücke im Gewerbegebiet

Carl-Zeiss-Straße, 33334 Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 45 Tagen

Verkehrswert

360.000 €

Termin

19. November 2026

14:00 Uhr

Davon je Flurstück

  • Fl. 205441.000 €
  • Fl. 2058319.000 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Zwangsvollstreckung

Verkehrswert

360.000€

Davon je Flurstück

  • Fl. 205441.000 €
  • Fl. 2058319.000 €

Beträge je Flurstück laut Gutachten. Ob die Teile einzeln oder nur zusammen ausgeboten werden, steht in der amtlichen Bekanntmachung.

Wertgrenzen
50 %70 %
180.000252.000

Mindestgebot: Unter 180.000 € darf das Gericht nicht zuschlagen, unter 252.000 € kann ein Beteiligter wie die Bank den Zuschlag verhindern. Mehr zum Mindestgebot

Versteigerungstermin

19. November 2026 · 14:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Gütersloh, Hauptgebäude, Friedrich-Ebert-Str. 30, 33330 Gütersloh, Etage 1., Sitzungssaal 109

Aktenzeichen

0011 a K 0023/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 12. November 2026

  • 36.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung (Eingang vor dem Termin) oder als Scheck im Termin (§ 69 ZVG)
Versteigerung

Donnerstag, 19. November 2026

  • 14:00 Uhr
  • Amtsgericht Gütersloh in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Die Frist setzt das Gericht.

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Über Klaava, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

€
vom Verkehrswert

Bundesland

Nordrhein-Westfalen · GrESt 6,5 %

Grunderwerbsteuer6,5 %16.380 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.260 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %756 €
Summe Nebenkosten18.396 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

270.396 €

252.000 € Kaufpreis + 18.396 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung36.000 €

Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG). Mehr zur Sicherheitsleistung

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 12.776 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

zwei unbebaute

Grundstücksfläche

4.003 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

33334 Gütersloh

Objektbeschreibung

Zwei unbebaute Grundstücke in einem Gewerbegebiet in 33334 Gütersloh, Carl-Zeiss-Straße, am Ortsrand gelegen mit guter Gewerbelage, jedoch nicht als Wohnlage geeignet. Die Flurstücke 2054 und 2058 der Gemarkung Avenwedde umfassen zusammen 4.003 m², wobei das Flurstück 2054 eine Fläche von 456 m² und das Flurstück 2058 eine Fläche von 3.547 m² aufweist.

Beide Flächen werden derzeit als Lager- beziehungsweise Abstellfläche für Omnibusse genutzt, ein Mietverhältnis ist dem Sachverständigen nicht bekannt. Über den Grundstücken verlaufen Hochspannungsleitungen der Amprion GmbH, die im Grundbuch als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen sind und die bauliche Nutzbarkeit einschränken.

Der Bebauungsplan weist das Gebiet als Gewerbegebiet mit einer Geschossflächenzahl von 1,6 aus, wegen der Leitungstraße ist auf dem Flurstück 2058 jedoch nur eine reduzierte Geschossfläche realisierbar. Als wirtschaftliche Nachfolgenutzung kommt eine Bebauung mit einer Lager- oder Produktionshalle in Betracht.

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  • 4 Eintragungen in Abteilung II, also Lasten und Beschränkungen
  • 3 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 1 weiteres Foto zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten handelt es sich um zwei unbebaute, derzeit als Parkfläche genutzte Grundstücke in einem Gewerbegebiet.

Über den Grundstücken (insb. Flurstück 2058) verlaufen Hochspannungsleitungen.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.