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unbebautes Grundstück in Harpen

44791 Bochum, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung Morgen um 11:00 Uhr

Verkehrswert

4.600 €

Termin

25. September 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

4.600

Wertgrenzen
50 %70 %
2.3003.220

Mindestgebot: Unter 2.300 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 3.220 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

25. September 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Bochum, Hauptgebäude, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Etage 1., Sitzungssaal A1.04

Aktenzeichen

0048 b K 0041/2020

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 18. September 2026

  • 460 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
VersteigerungMorgen

Freitag, 25. September 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Bochum in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %195 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %15 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %9 €
Summe Nebenkosten219 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

3.219 €

3.000 € Kaufpreis + 219 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung460 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Wegefläche - Flurstück 592

Ort

44791 Harpen

Amtliche Objektbeschreibung

Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens handelt es sich um eine private Erschließungsfläche zu den Wohnhausgrundstücken "Zur Wegschere 20-26". Das Grundstück verläuft als Stichweg vom öffentlichen Straßenraum der Straße "Zur Wegschere" bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des Wohngrundstücks "Zur Wegschere 24,26" und dient als Zuwegung zu den Häusern "Zur Wegschere 20-26".

Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen:

Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz.

Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich

vorzunehmen auf nachfolgendes Konto:

Zentrale Zahlstelle Justiz

bei der

Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

Kontonummer: 1 474 816,

BLZ: 300 500 00,

IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16,

BIC: WELADEDD

Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden:

der Name des Amtsgerichts

das Geschäftszeichen des Verfahrens

das Stichwort "Sicherheit"

der Tag des Versteigerungstermins.

Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind.

Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.