44791 Bochum, Nordrhein-Westfalen
Verkehrswert
4.600 €
Termin
25. September 2026
11:00 Uhr
4.600€
Mindestgebot: Unter 2.300 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 3.220 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
25. September 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Bochum, Hauptgebäude, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Etage 1., Sitzungssaal A1.04
Aktenzeichen
0048 b K 0041/2020
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Freitag, 18. September 2026
Freitag, 25. September 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
3.219 €
3.000 € Kaufpreis + 219 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Wegefläche - Flurstück 592
Ort
44791 Harpen
Nach dem Inhalt des Verkehrswertgutachtens handelt es sich um eine private Erschließungsfläche zu den Wohnhausgrundstücken "Zur Wegschere 20-26". Das Grundstück verläuft als Stichweg vom öffentlichen Straßenraum der Straße "Zur Wegschere" bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des Wohngrundstücks "Zur Wegschere 24,26" und dient als Zuwegung zu den Häusern "Zur Wegschere 20-26".
Sofern Sicherheitsleistungen durch Überweisung erfolgen sollen, sollte diese spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen:
Überweisung an die Zentrale Zahlstelle Justiz.
Die Überweisung ist für die Termine des Amtsgerichts Bochum ausschließlich
vorzunehmen auf nachfolgendes Konto:
Zentrale Zahlstelle Justiz
bei der
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
Kontonummer: 1 474 816,
BLZ: 300 500 00,
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16,
BIC: WELADEDD
Hierbei müssen im Verwendungszweck angegeben werden:
der Name des Amtsgerichts
das Geschäftszeichen des Verfahrens
das Stichwort "Sicherheit"
der Tag des Versteigerungstermins.
Sofern die Überweisung per Blitzüberweisung erfolgt, geben Sie bitte unbedingt Ihre vollständige IBAN an, da ansonsten keine Rücküberweisung erfolgen kann, falls Sie nicht Meistbietender sind.
Auf die Allgemeinen Hinweise für Bietinteressenten wird im Exposee hingewiesen!!!
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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