51373 Leverkusen, Nordrhein-Westfalen
Versteigert wird: eine einzelne Gewerbeeinheit oder Garage im Gebäude
Verkehrswert
890.000 €
Termin
30. September 2026
11:00 Uhr
890.000€
Mindestgebot: Unter 445.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 623.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
30. September 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Leverkusen, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 9, 51379 Leverkusen, Etage E, Sitzungssaal 4
Aktenzeichen
0042 K 0149/2014
Nächste Schritte
Mittwoch, 23. September 2026
Mittwoch, 30. September 2026
ca. November 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus: Zustand, Mängel, Grundbuch und Wertermittlung.
Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
668.479 €
623.000 € Kaufpreis + 45.479 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 31.586 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Gewerbeeinheit (z.B. Laden
Baujahr
1971
Nutzungsstatus
Vermietet
Ort
51373 Leverkusen
Teileigentum an drei gewerblichen Einheiten (T4, T5, T6) im Wohn- und Geschäftshauskomplex Stadtmitte A in Leverkusen-Wiesdorf, in der Fußgängerzone im Stadtzentrum gelegen, mit Zugang über die überdachten Luminaden. Der ca. 1971 errichtete Gebäudekomplex ist voll unterkellert und umfasst mehrere Geschäftshäuser sowie vier Wohnblöcke, wobei die drei bewerteten Einheiten Ladenlokale im Erdgeschoss, 1. Untergeschoss und 1. Obergeschoss mit einer Gesamtnutzfläche von rund 2.989 m² bilden.
Die Teileigentumseinheiten T4, T5 und ein Teilbereich von T6 im Erdgeschoss sind als räumliche Einheit an ein Einzelhandelsgeschäft (Centershop) vermietet, während das Ladenlokal im Erd- und Untergeschoss (ehemaliger Weinhandel) sowie das Ladenlokal im 1. Obergeschoss (ehemals Kenvelo) zum Stichtag leerstehen. Der ermittelte Jahresrohertrag beläuft sich auf rund 123.276 Euro.
Der bauliche Zustand des Sondereigentums ist dem Gebäudealter entsprechend gut bis befriedigend, wobei insbesondere die leerstehenden Bereiche Renovierungsbedarf aufweisen. Aufgrund der mäßigen bis schlechten Lage innerhalb des Gesamtkomplexes und hoher Nebenkosten liegen die erzielbaren Mieten unter dem Niveau besser frequentierter Bereiche, was Käufern mit einem tragfähigen Revitalisierungskonzept Potenzial bietet.
Klaava Pro
Laut Sachverständigengutachten (zum Wertermittlungsstichtag 08.07.2015): Drei Teileigentumseinheiten, die als ein Ladenlokal zusammen verbunden sind, innerhalb des ca. 1970/71 errichteten Wohn-/Geschäftskomplexes "Stadtmitte A, Luminaden" in der Innenstadt von Leverkusen-Wiesdorf, postalische Anschrift: Wiesdorfer Platz 70, 72 bzw. 34e, 51373 Leverkusen. Die verbundenen Einheiten befinden sich im 1. Obergeschoss (T6), Erdgeschoss (T4, 5, 6) und 1. Untergeschoss (T4, 6) und verfügen über eine Gesamtnutzfläche von ca. 2.989 m². Ein kleiner Teilbereich der Einheit T6 im Erdgeschoss ist ggf. als eigenständiges, kleines Ladenlokal (ca. 44 m²) einschließlich einer Teilfläche im 1. Untergeschoss nutzbar. Die ersichtlichen Räumlichkeiten vor Ort stimmen nicht (mehr) mit den Aufteilungsplänen der 1970er Jahre, und damit der Grundbucheintragung sowie der Beschlagnahme im Rahmen des Versteigerungsverfahren überein.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
Befunde des Gutachters · 8 Befunde
Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.
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