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Liquidationsobjekt in Bopfingen-Baldern

Röttinger Straße 34, 73441 Bopfingen-Baldern, Baden-Württemberg

Versteigerung in 7 Tagen

Verkehrswert

21.000 €

Termin

1. Oktober 2026

09:00 Uhr

Verkehrswert

21.000

Wertgrenzen
50 %70 %
10.50014.700

Mindestgebot: Unter 10.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 14.700 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

1. Oktober 2026 · 09:00 Uhr

Amtsgericht

Aalen

Versteigerungsort

Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

1 K 37-25

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 24. September 2026

  • 2.100 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Überweisungsfrist abgelaufen
  • Sicherheit noch per Bankbürgschaft oder Scheck im Termin möglich (§ 69 ZVG)
  • Scheck: ab 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt
Versteigerungin 7 Tagen

Donnerstag, 1. Oktober 2026

  • 09:00 Uhr
  • Amtsgericht Aalen
Kaufpreiszahlung

ca. November 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,0 %750 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %75 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %45 €
Summe Nebenkosten870 €(5,8 %)

Gesamtinvestition

15.870 €

15.000 € Kaufpreis + 870 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung2.100 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 761 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Liquidationsobjekt

Ort

73441 Bopfingen-Baldern

Amtliche Objektbeschreibung

1 K 37-25: Liquidationsobjekt in Bopfingen-Baldern

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.