69256 Mauer, Baden-Württemberg
Verkehrswert
4.500 €
Termin
20. Oktober 2026
10:15 Uhr
Teilungsversteigerung
Dieses Verfahren dient der Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft. Mehrere Parteien sind Miteigentümer und bieten gegeneinander.
4.500€
Mindestgebot: Unter 2.250 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 3.150 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
20. Oktober 2026 · 10:15 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg
Saal: siehe amtliche Bekanntmachung
Aktenzeichen
1 K 78-25
Nächste Schritte
Dienstag, 13. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Dienstag, 20. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg.com, einem privaten Anbieter.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
3.174 €
3.000 € Kaufpreis + 174 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 152 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Landwirtschaftsfläche
Grundstücksfläche
1.804 m²
Ort
69256 Mauer
Landwirtschaftsfläche auf der Gemarkung Mauer, nördlich der Landesstraße 547, etwa 1 km vor dem Ortseingang Mauer. Das 1.804 m² große Grundstück wird als Ackerland genutzt und ist über eine befestigte Wirtschaftsstraße erreichbar. Gemäß Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche der Landwirtschaft ausgewiesen, eine Bebauung ist nicht zulässig.
Die Wertermittlung basiert auf dem amtlichen Bodenrichtwert von 2,50 €/m² für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Grundstück weist keine Aufwüchse oder sonstigen Besonderheiten auf, die eine Abweichung vom Bodenrichtwert rechtfertigen würden. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Hochspannungsleitungen beeinträchtigt die landwirtschaftliche Nutzung nicht.
Klaava Pro
1 K 78-25: Landwirtschaftsfläche in Mauer
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.