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Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

02633 Göda, Sachsen

Versteigerung in 40 Tagen

Verkehrswert

7.240 €

Termin

3. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

7.240

Wertgrenzen
50 %70 %
3.6205.068

Mindestgebot: Unter 3.620 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 5.068 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

3. November 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Saal 136, Amtsgericht Bautzen, Lessingstr. 7, 02625 Bautzen

Aktenzeichen

0003 K 0052/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 27. Oktober 2026

  • 724 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Dienstag, 3. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Bautzen in Sachsen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer5,5 %275 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %25 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %15 €
Summe Nebenkosten315 €(6,3 %)

Gesamtinvestition

5.315 €

5.000 € Kaufpreis + 315 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung724 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 254 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

Grundstücksfläche

4.328 m²

Nutzungsstatus

Eigengenutzt

Ort

02633 Oberförstchen

Objektbeschreibung

Unbebautes Grundstück in der Gemeinde Göda, Ortsteil Oberförstchen, mit einer Gesamtfläche von 4.328 m². Das Grundstück wird in zwei Bewertungsteilbereiche aufgeteilt: Teilbereich A (ca. 3.628 m²) ist hausnahe Garten- und Grünfläche, teilweise als geschützter Biotop (Streuobstwiese) ausgewiesen und teilweise von einem Nachbargebäude überbaut; Teilbereich B (ca. 700 m²) wird landwirtschaftlich als Ackerland genutzt. Die Lage ist durchschnittlich im Quervergleich des Ortsteils. Das Gemeindezentrum befindet sich etwa 3,3 km entfernt, Bushaltestellen sind fußläufig erreichbar. Eine gesicherte Zuwegung ist nicht vorhanden; das Grundstück kann nur über das Nachbargrundstück Flurstück 6 oder angrenzende Landwirtschaftsflächen erreicht werden. Das Bewertungsgrundstück unterliegt erheblichen Nutzungseinschränkungen: Der geschützte Biotop-Bereich ist stark verwildert und zugewuchert mit alten Obstbäumen, Rekultivierungsarbeiten werden auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Ein Gebäudeteil der Nachbarscheune überragt das Grundstück um etwa 20 m².

Klaava Pro

Das zeigt Pro zusätzlich zu diesem Objekt

  • 3 Befunde aus dem Gutachten, 1 davon als schwer eingestuft
  • Grundbuch: Gemarkung
  • 2 weitere Angaben in den Eckdaten
  • 4 weitere Fotos zum Objekt
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Amtliche Objektbeschreibung

Grundstück, überwiegend als hausnahe Garten- und Grünfläche (zum Teil als geschützter Biotop verzeichnet) und teilweise landwirtschaftlich genutzt, gelegen in 02633 Göda OT Oberförstchen

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.

Das sagt das Gutachten

Befunde des Gutachters · 3 Befunde

  • Außenanlagen (3)

Ausgewertet aus dem Verkehrswertgutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen.