84100 Niederaichbach, Bayern
Verkehrswert
36.000 €
Termin
26. Oktober 2026
11:00 Uhr
36.000€
Mindestgebot: Unter 18.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 25.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.
Versteigerungstermin
26. Oktober 2026 · 11:00 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut
Aktenzeichen
0002 K 0044/2025
Verfahren
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Nächste Schritte
Montag, 19. Oktober 2026
Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)
Montag, 26. Oktober 2026
ca. Dezember 2026
Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
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Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Gesamtinvestition
26.075 €
25.000 € Kaufpreis + 1.075 € Nebenkosten
10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 1.268 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Ort
84100 Hüttenkofen
Wald- und Landwirtschaftsfläche, tatsächliche Nutzung: 7.381 m² Wals, 848 m² Grünland, 321 m² Weg. Wert Holzbestand (Fichte, Tanne und Buche) ca. 15.000 €
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.
Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.
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