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Einfamilienwohnhaus (Reihenmittelhaus) in Stahnsdorf

Hildegardstraße 34, 14532 Stahnsdorf, Brandenburg

Termin aufgehoben (24. September 2026)

Das Gericht hat diesen Termin aufgehoben. Ein neuer Termin kann noch bestimmt werden, siehe amtliche Bekanntmachung.

Verkehrswert

226.000 €

Termin

24. September 2026

Termin aufgehoben

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

226.000

Wertgrenzen
50 %70 %
113.000158.200

Mindestgebot: Unter 113.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 158.200 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

24. September 2026 · 12:30 Uhr

Termin aufgehoben

Amtsgericht

Potsdam

Versteigerungsort

Hegelallee 8, 14467 Potsdam

Saal: siehe amtliche Bekanntmachung

Aktenzeichen

2 K 51-25

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %10.270 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %790 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %474 €
Summe Nebenkosten11.534 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

169.534 €

158.000 € Kaufpreis + 11.534 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung22.600 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 8.011 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienwohnhaus (Reihenmittelhaus)

Ort

14532 Stahnsdorf

Amtliche Objektbeschreibung

Potsdam 2 K 51-25: Einfamilienwohnhaus (Reihenmittelhaus) in Stahnsdorf

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.