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Einfamilienhaus in Wehrden

Hostenbacher Straße 56, Wehrden, Saarland

Versteigerung in 42 Tagen

Termin

5. November 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

5. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Sitzungssaal Nr. 6A

Aktenzeichen

0004 K 0012/2025

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Donnerstag, 29. Oktober 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Donnerstag, 5. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Völklingen im Saarland
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

Wehrden

Amtliche Objektbeschreibung

Lfd. Nr.GemarkungFlurFlurstückWirtschaftsart und LageGröße m²
1Wehrden330/2Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Hostenbacher Straße515
2Wehrden330/5Straße, Gemeindestraße, Hostenbacher Straße27

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.

Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.