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Einfamilienhaus in Reuschenberg

Lupinenstraße 95, 41466 Reuschenberg, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 57 Tagen

Termin

20. November 2026

11:00 Uhr

Verkehrswert

Nicht verfügbar

Der Verkehrswert liegt für dieses Objekt noch nicht vor.

Versteigerungstermin

20. November 2026 · 11:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Neuss, Hauptgebäude, Breite Straße 48, 41460 Neuss, Etage 1, Sitzungssaal 130

Aktenzeichen

0030 K 0006/2023

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Freitag, 13. November 2026

  • 10 % des Verkehrswertes
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Freitag, 20. November 2026

  • 11:00 Uhr
  • Amtsgericht Neuss in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Januar 2027

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Für dieses Objekt ist noch kein Verkehrswert festgesetzt. Ohne ihn lassen sich weder Wertgrenzen noch Kaufnebenkosten berechnen.

Das Amtsgericht setzt den Verkehrswert vor dem Termin fest. Er steht dann in der amtlichen Bekanntmachung.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus

Ort

41466 Reuschenberg

Amtliche Objektbeschreibung

Laut Wertgutachten:

Grundstück (ca. 254 m²) bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus, freistehend, eingeschossig, unterkellert, Satteldach (voll ausgebaut). Das genaue Baujahr ist unbekannt, liegt jedoch gemäß Folgerungen aus der Bauakte vor 1940. Die Wohnfläche beträgt ca. 83,75 m², die Nutzfläche im Keller ca. 45 m². Auf dem Grundstück befindet sich ein KFZ-Außenstellplatz.

Lage: Lupinenstraße 95, 41466 Neuss-Reuschenberg

In einem früheren Versteigerungstermin ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte bzw. 70 Prozent des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.