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Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaute Grundstück in Aldenrade

Heinestraße 40 A, 47179 Aldenrade, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 33 Tagen

Verkehrswert

719.000 €

Termin

27. Oktober 2026

10:30 Uhr

Verkehrswert

719.000

Wertgrenzen
50 %70 %
359.500503.300

Mindestgebot: Unter 359.500 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 503.300 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

27. Oktober 2026 · 10:30 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Etage 2, Sitzungssaal C215

Aktenzeichen

0654 K 0066/2024

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Dienstag, 20. Oktober 2026

  • 71.900 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Dienstag, 27. Oktober 2026

  • 10:30 Uhr
  • Amtsgericht Duisburg in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %32.695 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %2.515 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %1.509 €
Summe Nebenkosten36.719 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

539.719 €

503.000 € Kaufpreis + 36.719 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung71.900 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 25.502 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaute Grundstück

Ort

47179 Aldenrade

Amtliche Objektbeschreibung

Es handelt sich um ein im Jahr 1986 in Duisburg Walsum-Aldenrade errichtetes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Unterkellerung und einer Einliegerwohnung im ausgebauten Dachgeschoss. Straßenseitig befindet sich ein Anbau, der den Zugang zu den beiden Wohnungen ermöglicht. Zudem ist auf dem Grundstück eine grenzständig errichtete Garage vorhanden.

Das L-förmig geschnittene Grundstück weist eine Größe von 982 m² auf. Die Wohnfläche der Hauptwohnung beträgt insgesamt ca. 208 m², davon mit Teilflächen im ausgebauten Kellergeschoss. Die Größe der Einliegerwohnung bemisst sich auf ca. 60 m². Die Nutzfläche im Kellergeschoss bemisst sich auf etwa 39 m².

Ein Zugang zum Grundstück war nicht möglich; eine Innenbesichtigung konnte nicht durchgeführt werden. Der Baukörper wirkt äußerlich durchschnittlich gepflegt. Ob Bauschäden vorliegen, konnte nicht festgestellt werden. Nach den durch die Gläubigerin vorgelegten Unterlagen wurden in den Jahren 2021 und 2022 umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt

Ansprechpartner:

Volksbank in Südwestfalen eG

Michaela Thomas

Telefon Nr.: 0271 2300-217

E-Mail: michaela.thomas@vbinswf.de

Kontoverbindung Sicherheitsleistung:

ZZJ Hamm

IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16

LB Hessen-Thüringen,

Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.