Mittelnkirchener Straße 9, 21680 Stade, Niedersachsen
Verkehrswert
96.000 €
Termin
11. Dezember 2026
11:30 Uhr
96.000€
Im Vergleich: 17 % unter dem mittleren Verkehrswert der 42 Eigentumswohnungen, die aktuell in Niedersachsen versteigert werden (115.500 €). Verkehrswerte je Bundesland
Mindestgebot: Unter 48.000 € darf das Gericht nicht zuschlagen, unter 67.200 € kann ein Beteiligter wie die Bank den Zuschlag verhindern. Mehr zum Mindestgebot
Versteigerungstermin
11. Dezember 2026 · 11:30 Uhr
Amtsgericht
Versteigerungsort
Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, Raum: Siehe Aushang
Aktenzeichen
0071 K 0009/2026
Nächste Schritte
Freitag, 4. Dezember 2026
Freitag, 11. Dezember 2026
ca. Januar 2027
Die Frist setzt das Gericht.
Dokumente
Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.
Klaava Pro wertet sie für dich aus.
Über Klaava, weil das Portal keine Direktlinks zulässt.
Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.
Kaufnebenkosten
Gebotspreis
Bundesland
Niedersachsen · GrESt 5,0 %
Gesamtinvestition
70.886 €
67.000 € Kaufpreis + 3.886 € Nebenkosten
Keine Kosten: Sie wird beim Zuschlag aufs Gebot angerechnet (§ 68 ZVG). Mehr zur Sicherheitsleistung
Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 3.397 € (~5,1 %)
Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.
Objektart
Eigentumswohnung
Ort
21680 Stade
Drei-Zimmer-Wohnung im vierten von acht Obergeschossen. Gesamtwohnfläche: 83 m². Mit Zentralheizung, Loggia, Keller- und Abstellraum. Baujahr 1977.
Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.
Für dieses Objekt liegt kein Verkehrswertgutachten vor. Angaben zu Zustand, Mängeln, Grundbuch und Wertermittlung können deshalb nicht ausgewertet werden.
Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und der Termin beim Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.