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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Klettenberg

Petersbergstraße 78, 50939 Klettenberg, Nordrhein-Westfalen

Versteigerung in 41 Tagen

Verkehrswert

410.000 €

Termin

4. November 2026

10:00 Uhr

Satellitenansicht der Lage
Satellitenansicht der Lage, kein Objektfoto vorhanden

Verkehrswert

410.000

Wertgrenzen
50 %70 %
205.000287.000

Mindestgebot: Unter 205.000 € (50 Prozent des Verkehrswerts, im Gesetz fünf Zehntel) darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Unter 287.000 € (70 Prozent, sieben Zehntel) kann ein Beteiligter, etwa die Bank, ihn verhindern.

Versteigerungstermin

4. November 2026 · 10:00 Uhr

Versteigerungsort

Amtsgericht Köln, Nebenstelle, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Etage E, Sitzungssaal 18 Reichenspergerpl.

Aktenzeichen

0093 K 0061/2025

Verfahren

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Nächste Schritte

Sicherheitsleistung

Mittwoch, 28. Oktober 2026

  • 41.000 € (10 % des Verkehrswertes)
  • Per Überweisung auf Gerichtskasse
  • Eingang muss vor Versteigerung bestätigt sein

Alternativ: Verrechnungsscheck oder Bankbürgschaft im Termin (§ 69 ZVG)

Versteigerung

Mittwoch, 4. November 2026

  • 10:00 Uhr
  • Amtsgericht Köln in Nordrhein-Westfalen
Kaufpreiszahlung

ca. Dezember 2026

Frist wird vom Gericht festgelegt, ca. 6 Wochen nach Zuschlag

Dokumente

Amtliche Unterlagen des Gerichts, frei abrufbar.

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Amtliche Bekanntmachung ansehen

Das ZVG-Portal zeigt Verfahrensseiten nur im eigenen Auftritt an, deshalb führt dieser Weg über Klaava.

Die Daten stammen von zvg-portal.de, dem amtlichen Portal der Bundesländer.

Kaufnebenkosten

Gebotspreis

vom Verkehrswert

Bundesland

Grunderwerbsteuer6,5 %18.655 €
Gerichtskosten (§ 54 GKG)ca. 0,5 %1.435 €
Grundbucheintragungca. 0,3 %861 €
Summe Nebenkosten20.951 €(7,3 %)

Gesamtinvestition

307.951 €

287.000 € Kaufpreis + 20.951 € Nebenkosten

Sicherheitsleistung41.000 €

10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG). Vor dem Termin zu hinterlegen, beim Zuschlag auf das Gebot angerechnet, sonst zurück. Deshalb nicht in der Summe oben.

Kein Makler, kein Notar-Kaufvertrag. Ersparnis ggü. normalem Kauf ca. 14.551 € (~5,1 %)

Schätzwerte. Kein Rechtsanspruch.

Eckdaten

Objektart

Eigentumswohnung

Ort

50939 Klettenberg

Amtliche Objektbeschreibung

Petersbergstr. 78, 50939 Köln-Klettenberg, Wohnung im Speichergeschoss des unterkellerten, III-geschossigen, denkmalgeschützten Mehrfamilienreihenmittelhauses mit ausgebautem Mansardgeschoss und ausgebautem Speichergeschoss, insgesamt 8 Wohnungen - Baujahr um 1910 oder 1920 - Auf- und Ausbau altersentsprechend, Wohnungen modernisiert; Denkmalschutz;

Wohnung Nr. 8 - im Speichergeschoss, gemäß Teilungserklärung 2003 Speicher, 2006/2007 aufwendiger Ausbau zu Wohnraum, Ausbau abweichend von der Baugenehmigung, der 2. Rettungsweg ist noch nicht realisiert - z.Zt. leerstehend - Wohnfläche rd. 74 m2 - guter Unterhaltungszustand; 2 1/2 Zimmer, Kochecke im Wohnzimmer, Loggia, Bad/WC, sep. WC;

Sondemutzung: Sondemutzungsrechte an einem Kellerraum und am Treppen-Aufgang zum Speichergeschoss

Eine Weitergabe der Kontaktdaten der Antragsteller kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen.

Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts

oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine

können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/25)

Wortlaut des Amtsgerichts aus der Terminsbestimmung.

Auswertung des Gutachtens

Das Verkehrswertgutachten zu diesem Objekt liegt vor, die Auswertung steht aber noch aus. Bis dahin steht das amtliche Dokument vollständig zum Nachlesen bereit, kostenlos und ohne Konto.

Die Dokumente stehen in der Seitenspalte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen wurden automatisch mithilfe von KI-Technologie aus amtlichen Dokumenten extrahiert und können unvollständig oder fehlerhaft sein. Klaava übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Daten getroffen werden. Maßgeblich sind ausschließlich die amtlichen Bekanntmachungen des zuständigen Amtsgerichts und das Verkehrswertgutachten.